Urteil Nº 2C 39/2023 Bundesgericht, 30-01-2023
Judgement Number | 2C 39/2023 |
Date | 30 janvier 2023 |
Subject Matter | Grundrecht Schliessung eines Restaurants |
Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal
2C_39/2023
Urteil vom 30. Januar 2023
II. öffentlich-rechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichterin Aubry Girardin, Präsidentin,
Gerichtsschreiberin Ivanov.
Verfahrensbeteiligte
A.________,
Beschwerdeführerin,
vertreten durch Rechtsanwalt Markus Lienert,
gegen
Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich, Abteilung Rechtsmittel,
Stampfenbachstrasse 30, Postfach, 8090 Zürich.
Gegenstand
Schliessung eines Restaurants,
Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich, 3. Abteilung,
vom 10. November 2022 (VB.2022.00243).
Erwägungen:
1.
1.1. Mit Zwischenentscheid vom 3. Dezember 2021 ordnete der kantonsärztliche Dienst Zürich superprovisorisch die Schliessung des von A.________ betriebenen Restaurants " B.________ " an, nachdem die Stadtpolizei Zürich ihm Verstösse gegen die Covid-19-Verordnung besondere Lage gemeldet hatte. Am 9. Dezember 2021 wurde A.________ das Gastwirtschaftspatent mit sofortiger Wirkung entzogen.
Mit Verfügung vom 6. Januar 2022 ordnete der kantonsärztliche Dienst die Schliessung des Restaurants an, bis A.________ nachweislich wieder über ein Gastwirtschaftspatent verfüge und bis sie dem kantonsärztlichen Dienst ein Schutzkonzept sowie ein Zugeständnis der Einhaltung sämtlicher geltender Covid-19-Schutzmassnahmen vorlege oder bis der Betrieb von Gastronomiebetrieben wieder uneingeschränkt zulässig sei.
1.2. Auf einen dagegen erhobenen Rekurs trat die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich mit Verfügung vom 2. März 2022 mangels aktuellen und praktischen Rechtsschutzinteresses nicht ein. Zur Begründung wurde ausgeführt, im Zeitpunkt der Rekurserhebung habe A.________ ihr Restaurant zufolge Ausserkrafttretens der Ein-schränkungen für Gastronomiebetriebe wieder öffnen dürfen.
Mit Urteil vom 10. November 2022 wies das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, 3. Abteilung, eine gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde ab.
1.3. A.________ gelangt mit Beschwerde vom 23. Januar 2023 (Postaufgabe) an das Bundesgericht und beantragt, das angefochtene Urteil sei aufzuheben und sämtliche Verfügungen und Entscheide, welche die Schliessung des Restaurants " B.________" betreffen, seien als nichtig zu erklären.
Es wurden keine Instruktionsmassnahmen angeordnet.
2.
2.1. Nach Art. 42 BGG haben Rechtsschriften an das Bundesgericht die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift zu enthalten. Die Begründung...
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