Arrêt de Chambre des Poursuites et Faillittes, 17 décembre 1982
Conférencier | Publié |
Date de Résolution | 17 décembre 1982 |
Source | Chambre des Poursuites et Faillittes |
Chapeau
108 III 114
32. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 17. Dezember 1982 i.S. Schweizerische Kreditanstalt (Rekurs)
Faits à partir de page 115
BGE 108 III 114 S. 115
A.- Am 26. Januar 1982 erwirkte die Parabole S.A. beim Einzelrichter im summarischen Verfahren am Bezirksgericht Zürich gegen die Société Siag Hôtels-Tourisme einen Arrestbefehl. Gestützt darauf arrestierte das Betreibungsamt Zürich 1 am folgenden Tag bei der Schweizerischen Kreditanstalt
sämtliche Vermögenswerte der Arrestschuldnerin oder eines ihrer
Stellvertreter oder Treuhänder, insbesondere der Herren Elie Siag, Waguih
Siag oder R. Siag, insbesondere ... bereits eingereichte oder künftig noch
einzureichende Akkreditivdokumente, gegenwärtige oder zukünftige Ansprüche
aus Akkreditiven, ... alle sonstigen Konten und Ansprüche, soweit auf den
Namen der Arrestschuldnerin oder der Herren Elie, Waguih oder R. Siag oder
auf Nummern oder Decknamen bzw. Codebezeichnung lautend, über welche die
Arrestschuldnerin oder die Herren Elie, Waguih oder R. Siag bevollmächtigt
sind oder von denen der Bank sonst bekannt ist oder bekannt sein müsste,
dass sie der Arrestschuldnerin zustehen.
B.- Gegen den Arrestvollzug beschwerten sich die Schweizerische Kreditanstalt einerseits sowie Elie, Waguih und R. Siag anderseits beim Bezirksgericht Zürich als unterer kantonaler Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs. Sie machten im wesentlichen geltend, der Arrest erfasse nicht nur Vermögenswerte der Arrestschuldnerin, sondern auch solche Dritter. Insbesondere seien Vermögenswerte arrestiert worden, die Elie, Waguih und R. Siag persönlich gehörten. Die Schweizerische Kreditanstalt beanstandete überdies die Umschreibung des Arrestgegenstands, soweit dieser Akkreditvdokumente und Ansprüche aus Akkreditiven betrifft. Mit Entscheid vom 11. Juni 1982 wies das Bezirksgericht die Beschwerden ab.
Gegen diesen Entscheid rekurrierte die Schweizerische Kreditanstalt an das Obergericht des Kantons Zürich als obere kantonale Aufsichtsbehörde. Dieses wies den Rekurs mit Entscheid vom 20. September 1982 ab und trat auf die Beschwerde nicht ein.
C.- Die Schweizerische Kreditanstalt hat den Entscheid des Obergerichts mit Rekurs bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Bundesgerichts angefochten. Sie stellt folgenden Antrag:BGE 108 III 114 S. 116
"1. Es sei der Beschluss II. ZK. Nr. 31 SchK/82 aufzuheben und es sei die
Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.
...Pour continuer la lecture
SOLLICITEZ VOTRE ESSAI