Arrêt de Ire Cour de Droit Public, 18 février 1981

ConférencierPublié
Date de Résolution18 février 1981
SourceIre Cour de Droit Public

Chapeau

107 Ia 72

14. Auszug aus dem Urteil der I. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 18. Februar 1981 i.S. Rica AG und Hans Ineichen-Stöckli gegen Hubert Kupper, Stadtrat von Sursee, Regierungsrat des Kantons Luzern und Verwaltungsgericht des Kantons Luzern (staatsrechtliche Beschwerde)

Faits à partir de page 73

BGE 107 Ia 72 S. 73

A.- Huber Kupper ist Eigentümer des überbauten Grundstückes Nr. 348 an der Bahnhofstrasse in Sursee. Die Parzelle grenzt im Norden an die Bahnhofstrasse und an den drei andern Seiten an das Grundstück Nr. 347. Dieses bildet auf der Ostseite der Liegenschaft Kupper lediglich einen ca. 2,5 m breiten Weg zwischen dem Grundstück Nr. 348 von Kupper und dem im Eigentum der Rica AG stehenden, weiter östlich liegenden Grundstück Nr. 349. die Aktien der Rica AG befinden sich angeblich allein in den Händen von Hans Ineichen. Für die Wegfläche zwischen den Grundstücken Nr. 348 und 349 ist Hans Ineichen ein Kaufrecht eingeräumt worden.

Am 19. April 1971 erteilte der Stadtrat von Sursee Hubert Kupper unter verschiedenen Auflagen eine bis am 30. Juni 1974 befristete Reversbaubewilligung für den Einbau eines Ladenlokals, eines Schaufensters sowie einer Werkstatt in das bestehende Gebäude und wies gleichzeitig eine von Hans Ineichen eingereichte öffentlichrechtliche Einsprache ab.

Auf Gesuch von Hubert Kupper wurde die Reversbaubewilligung am 23.

August 1974 bis am 30. Juni 1977 verlängert. Dabei erfolgte keine Publikation und keine öffentliche Auflage des Verlängerungsgesuches, und es wurde der Rica AG und Hans Ineichen auch keine Mitteilung gemacht.

Im Jahre 1978 ersuchte Hubert Kupper um Erteilung einer definitiven Baubewilligung für einen Schaufenstereinbau und einen Ladenumbau. Der Stadtrat von Sursee bewilligte am 18. Dezember 1978 das Baugesuch u.a. unter der Auflage, dass die Bauherrschaft zufolge Unmöglichkeit der Errichtung der notwendigen Zahl von Parkplätzen eine Ablösungssumme für sechs Parkplätze zu entrichten habe, welche fällig werde, sobald die Einwohnergemeinde Sursee in angemessener Entfernung Parkraum zur Verfügung stelle. Gleichzeitig wurde die Einsprache der Rica AG abgewiesen.

Eine Verwaltungsbeschwerde der Rica AG wies der Regierungsrat des Kantons Luzern ab und trat auf diejenige von Hans Ineichen nicht ein. Dieser Entscheid wurde vom VerwaltungsgerichtBGE 107 Ia 72 S. 74

des Kantons Luzern bestätigt. Die Rica AG (Beschwerdeführerin Nr. 1) und Hans Ineichen (Beschwerdeführer Nr. 2) erheben dagegen...

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