Arrêt nº U 358/05 de Ire Cour de Droit Social, 3 janvier 2007

Date de Résolution 3 janvier 2007
SourceIre Cour de Droit Social

Tribunale federale

Tribunal federal

{T 7}

U 358/05

Urteil vom 3. Januar 2007

  1. sozialrechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichter Ursprung, Präsident,

Bundesrichter Schön und Frésard,

Gerichtsschreiber Arnold.

Parteien

C.________, 1964, Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwalt Jürg Maron, Schaffhauserstrasse 345, 8050 Zürich,

gegen

Allianz Suisse Versicherungs-Gesellschaft, Hohlstrasse 552, 8048 Zürich, Beschwerdegegnerin.

Gegenstand

Unfallversicherung,

Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Entscheid des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 21. Juli 2005.

Sachverhalt:

A.

A.a C.________, geb. 1964, war seit März 1999 als Projektmitarbeiterin in der Firma A.________ tätig und bei der ELVIA Schweizerische Versicherungsgesellschaft (nachfolgend: ELVIA) für die Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfall versichert, als laut Unfallmeldung UVG der Arbeitgeberin (vom 31. Januar 2000) am 24. Januar 2000, 01.25 Uhr, ein unter Missachtung der Vortrittsregeln in die Badenerstrasse einbiegendes Fahrzeug in den von ihr gelenkten Personenwagen prallte. Gemäss der erstbehandelnden Ärztin, Dr. med. F.________, Chirurgische Klinik des Spitals S.________, erlitt die Versicherte beim Unfall ein Hyperextensionstrauma der Halswirbelsäule (HWS), eine Kniekontusion rechts sowie eine Mittelhandkontusion rechts (Berichte vom 24. Januar und 3. Februar 2000). Hausarzt Dr. med. D.________, Spezialarzt FMH für Innere Medizin, diagnostizierte multiple Kontusionen des Schädels, beider Knie- und oberen Sprunggelenke, des linken Handgelenkes und des Thorax, verstärkte die analgetische Therapie und schrieb C.________ ab 24. Januar bis 7. Februar 2000 zu 100 %, anschliessend bis voraussichtlich 14. Februar 2000 zu 50 % arbeitsunfähig (Bericht vom 7. Februar 2000). Dr. med. Waldeck, Allgemeine Medizin FMH, Zürich, berichtete am 2. März 2000, die Patientin klage über einen Tinnitus sowie Schmerzen im Bereich des Rückens, des Nackens, der rechten Hand sowie der Kniegelenke. Sie werde physiotherapeutisch und mit Akupunktur behandelt. Die Arbeitsunfähigkeit betrage ab 7. Februar 2000 50 % und sei ab 13. März 2000 noch auf 30 % zu veranschlagen. Laut Bericht des Dr. med. D.________ vom 4. Mai 2000 ist von einem protrahierten Verlauf mit Ausbildung eines posttraumatischen Belastungssyndroms auszugehen. Am 8. Juni 2000 erklärte der Hausarzt zu Handen der Klinik S.________, die ab 3. April 2000 wieder zu 100 % arbeitende Versicherte leide unter chronischen Schmerzen am rechten Knie und an der rechten Hüfte. Am rechten Kniegelenk bestünden belastungsabhängige Schmerzen und am Handrücken brennende Sensationen. Zudem gebe sie Schmerzen an beiden oberen Sprunggelenken und lumbovertebrale Beschwerden an. Von Seiten der Halswirbelsäule bestehe ein Schleudertrauma mit Kopfanprall, welches Nackenschmerzen und neuropsychologische Störungen (Konzentrationsschwierigkeiten, raschere Ermüdbarkeit, Schlafstörungen) zur Folge habe. Die Dres. med. F.________ und K.________, Rehabilitation/Sportmedizin, Klinik S.________, diagnostizierten in ihrem Bericht vom 19. Juli 2000 einen Status nach Verkehrsunfall am 23. (recte: 24.) Januar 2000 mit Scaphoidfraktur rechts, ein Lumbovertebralsyndrom bei massiver muskulärer Dysbalance, anterior knee pain rechts, Schmerzen an den oberen Sprunggelenken, ein chronisches Zervicocephalsyndrom und eine posttraumatische Belastungsreaktion. Die Schmerzen und der radiologische Befund der konventionellen Röntgenbilder könnten differentialdiagnostisch auf verzögerte Frakturheilung und Pseudoarthrose hinweisen. Das Lumbovertebralsyndrom, der anterior knee pain sowie die Schmerzen an den oberen Sprunggelenken seien durch die muskuläre Dysbalance im Rahmen der posttraumatischen Belastungsreaktion und Inaktivierung, insbesondere nach Beendigung der Physiotherapie zu erklären. Bezüglich des Schleudertraumas sei die Neurologie absolut unauffällig. Dr. med. S.________, Spezialarzt FHM für Chirurgie, beratender Arzt der ELVIA, diagnostizierte in seinem Gutachten vom 24. Juli 2001 u.a. den starken Verdacht auf eine Chronifizierung einer diskret sich entwickelnden Symptomausweitung bei plagenden und nachempfindbaren Befindlichkeitsstörungen und Beschwerden mit Krankheitswert. B.________, M.Ps., Neuropsychologin, Psychologin FSP, kam in ihrem Bericht vom 20. April 2002 zum Schluss, die Ursachen der kognitiven Minderleistungen (Verlangsamung, Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen) seien in erster Linie in der schweren de-pressiven Verstimmung und der ausgeprägten Überängstlichkeit im Alltagsleben...

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