Arrêt nº 6S.212/2005 de Cour de Droit Pénal, 2 octobre 2005

Date de Résolution 2 octobre 2005
SourceCour de Droit Pénal

Tribunale federale

Tribunal federal

{T 0/2}

6S.212/2005 /pai

Urteil vom 2. Oktober 2005

Kassationshof

Besetzung

Bundesrichter Schneider, Präsident,

Bundesrichter Kolly, Zünd,

Gerichtsschreiber Weissenberger.

Parteien

X.________,

Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt

Dr. Bernardo Lardi,

gegen

Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden, Sennhofstrasse 17, 7001 Chur.

Gegenstand

Einstellung des Verfahrens (fahrlässige schwere Körperverletzung),

Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Entscheid des Kantonsgerichts von Graubünden, Beschwerdekammer, vom 6. Oktober 2004.

Sachverhalt:

A.

Am Donnerstag, 14. November 2002, setzten in der oberen Surselva intensive Regenfälle ein. Bis am folgenden Sonntag, dem 17. November, wurden sehr hohe Niederschlagsmengen gemessen (Ilanz: 203.0 l/m2; Pigniu: 199.8 l/m2; Tavanasa: 214.4 l/m2; Trun: 252.3 l/m2). Wie in anderen betroffenen Gemeinden war die Feuerwehr auch in Rueun seit den frühen Morgenstunden des 16. Novembers mit Kontroll- und Aufräumarbeiten beschäftigt. So setzte sie unter anderem eine schwere Baumaschine bei der Örtlichkeit Grava unterhalb des Dorfes Rueun ein, um einen Wasserausbruch aus dem Valdunbach zu verhindern. Am gleichen Tag kam es im Ual da Valdun gegen 12.10 Uhr zu einem ersten, entlang des Valdunbachs durch Rueun laufenden so genannten Murgang (durch starken Regen oder Schneeschmelze hervorgerufener Schlammstrom mit Gesteinschutt). Der Bach trat in der Folge bei Grava über die Ufer und überschwemmte das Gebiet oberhalb der Kantonsstrasse. Die Oberalpstrasse musste gesperrt und der Verkehr umgeleitet werden. Die mit den so genannten Wuhrarbeiten (Wehrarbeiten) beschäftigten Feuerwehrleute konnten sich noch rechtzeitig in Sicherheit bringen. Um das Wasser des Valdunbachs wieder in den ursprünglichen Lauf zu leiten, bot der Gemeindevorstand drei schwere Baumaschinen auf. Gleichzeitig liess er die Anwohner aus dem gefährdeten Dorfgebiet evakuieren.

In der Folge führten die bei verschiedenen Arbeitgebern tätigen Maschinisten A.________, B.________ und X.________ drei Bagger nach Rueun. Dort instruierte sie C.________ über den Einsatz. C.________ war als Mitglied des Gemeindevorstandes für die Wasserversorgung zuständig.

Anschliessend begannen B.________ und X.________, mit dem angeschwemmten Material entlang des Valdunbachs einen Damm zu bauen. A.________ baggerte seinerseits angeschwemmtes Material (so genanntes Rüfenmaterial) aus dem Bachbett auf die Werkstrasse. Die Arbeiten waren...

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