Arrêt nº I 401/04 de IIe Cour de Droit Social, 3 décembre 2004
Date de Résolution | 3 décembre 2004 |
Source | IIe Cour de Droit Social |
Eidgenössisches Versicherungsgericht
Tribunale federale delle assicurazioni
Tribunal federal d'assicuranzas
Sozialversicherungsabteilung
des Bundesgerichts
Prozess
{T 7}
I 401/04
Urteil vom 3. Dezember 2004
-
Kammer
Besetzung
Präsidentin Leuzinger, Bundesrichter Lustenberger und Kernen; Gerichtsschreiber Hadorn
Parteien
Bundesamt für Sozialversicherung, Effingerstrasse 20, 3003 Bern, Beschwerdeführer,
gegen
P.________, 1993, Beschwerdegegner, vertreten durch seine Eltern, und diese vertreten durch Rechtsanwalt
Dr. Ueli Kieser, Ulrichstrasse 14, 8032 Zürich,
Vorinstanz
Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich, Winterthur
(Entscheid vom 28. Mai 2004)
Sachverhalt:
A.
Mit Verfügung vom 8. März 2000 lehnte die IV-Stelle des Kantons Zürich das Gesuch von P.________ (geb. 1993) um Übernahme einer Therapie nach Lovaas ab.
B.
Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich mit Entscheid vom 5. April 2002 ab, soweit es darauf eintrat, überwies jedoch die Akten der IV-Stelle, damit sie ein Gutachten zur Frage einhole, ob die Lovaas-Therapie wissenschaftlich sei.
C.
Mit Verfügung vom 8. Januar 2003 verneinte die IV-Stelle den Anspruch von P.________ auf die erwähnte Therapie erneut. Diese Verfügung bestätigte die IV-Stelle mit Einspracheentscheid vom 26. Juni 2003.
D.
Die hiegegen eingereichte Beschwerde hiess das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich mit Entscheid vom 28. Mai 2004 in dem Sinne gut, dass es die Sache zu näheren Abklärungen an die IV-Stelle zurückwies.
E.
Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) führt Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit dem Begehren, der kantonale Entscheid sei aufzuheben.
Während die IV-Stelle auf Gutheissung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde schliesst, lässt P.________ deren Abweisung beantragen.
Das Eidg. Versicherungsgericht zieht in Erwägung:
-
Das kantonale Sozialversicherungsgericht hat die gesetzlichen Bestimmungen zum Anspruch auf medizinische und pädagogisch-therapeutische Massnahmen bei Minderjährigen (Art. 13 IVG; Art. 19 Abs. 2 und 3 IVG; Art. 8ter, 9 und 10 IVV) im Entscheid vom 5. April 2002 richtig dargelegt. Darauf wird verwiesen. Ferner trifft zu, dass die am 1. Januar 2004 mit der 4. IVG-Revision in Kraft getretenen neuen Vorschriften vorliegend nicht anwendbar sind.
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Streitig und zu prüfen ist einzig, ob die Lovaas-Therapie wissenschaftlich sei oder ob hierüber ein Gutachten eingeholt werden muss. Während die Vorinstanz zum Schluss kam, dass die...
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