Arrêt nº 2A.306/2001 de IIe Cour de Droit Public, 17 juillet 2001

Date de Résolution17 juillet 2001
SourceIIe Cour de Droit Public

[AZA 0/2]

2A.306/2001/bmt

  1. OEFFENTLICHRECHTLICHE ABTEILUNG ***********************************

    17. Juli 2001

    Es wirken mit: Bundesrichter Wurzburger, Präsident der

  2. öffentlichrechtlichen Abteilung, Hungerbühler, Müller

    und Gerichtsschreiber Klopfenstein.

    ---------

    In Sachen

    M.________, geb. 1983, alias L.________, geb. 1985, Beschwerdeführer,

    gegen

    Amt für öffentliche Sicherheit des Kantons Solothurn, Ausländerfragen, Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn,

    betreffend

    Ausschaffungshaft (Art. 13b ANAG),

    wird festgestellt und

    in Erwägung gezogen:

    1.-M.________ reiste am 7. Mai 2000 illegal in die Schweiz ein und stellte ein Asylgesuch. Er gab an, am 19.

    Februar 1983 geboren worden zu sein und aus Marokko zu stammen. Dabei wies er sich mit einer entsprechenden Geburtsurkunde aus. Eine Knochenalter-Bestimmung, durchgeführt im Bürgerspital Solothurn, ergab am 2. Juni 2000 für ihn ein Knochenalter von 16 Jahren (mit einer Standard-Deviation von +/- 12,8 Monaten). Am 16. März 2001 lehnte das Bundesamt für Flüchtlinge sein Asylgesuch ab und wies ihn aus der Schweiz weg; auf eine gegen diese Verfügung gerichtete Beschwerde trat die Schweizerische Asylrekurskommission am 19. April 2001 nicht ein.

    In der Zwischenzeit ergingen gegen M.________ verschiedene Strafverfügungen (u.a. wegen Ladendiebstählen, Entwendung eines Personenwagens zum Gebrauch, Besitzes von Kokain und Haschisch und wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Transportgesetz) der Jugendanwaltschaft des Kantons Solothurn, die jeweils unbedingte Einschliessungsstrafen anordnete. Am 1. April 2001 verschwand M.________ aus der Unterkunft in Oberdorf, später wurde er im Fahndungssystem RIPOL zwecks Ausschaffung ausgeschrieben. Am 15. Juni 2001 erschien er auf dem Asylbüro des Amtes für öffentliche Sicherheit, um sich nach einer Möglichkeit zum Verbleib in der Schweiz zu erkundigen. Gleichentags nahm ihn das Amt (als Fremdenpolizeibehörde des Kantons Solothurn) in Ausschaffungshaft.

    Am 18. Juni 2001 prüfte und bestätigte das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn die Ausschaffungshaft bis zum 14. September 2001.

    Am 21. Juni 2001 meldete sich M.________ aus der Haft beim Amt für öffentliche Sicherheit und gab an, seine wahre Identität nennen zu wollen. In einem Schliessfach, dessen Schlüssel M.________ in der Unterkunft in Oberdorf versteckt hatte, fanden die Behörden in der Folge eine Reisetasche mit persönlichen Effekten und Dokumenten, darunter eine "Aufenthaltsgestattung" vom 3...

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