Arrêt nº B 38/99 de IIe Cour de Droit Social, 18 septembre 2000

Date de Résolution18 septembre 2000
SourceIIe Cour de Droit Social

[AZA 7]

B 38/99 Vr

  1. Kammer

    Bundesrichter Schön, Spira und Bundesrichterin Widmer;

    Gerichtsschreiberin Riedi Hunold

    Urteil vom 18. September 2000

    in Sachen

    S.________, 1940, Beschwerdeführerin, vertreten durch

    Advokat Bruno Muggli, Hauptstrasse 53, Birsfelden,

    gegen

    Betriebliche Altersvorsorgeeinrichtung Gastrosuisse, Bahnhofstrasse 86, Aarau, Beschwerdegegnerin,

    und

    Versicherungsgericht des Kantons Basel-Stadt, Basel

    A.- Die 1940 geborene S.________ arbeitete seit Jahren im Gastgewerbe. Nach einer zweiwöchigen Behandlung im Kurzentrum X.________ stellte ihr Frau Dr. med. C.________ im Austrittsbericht vom 31. Januar 1984 die Diagnose chronisch rezidivierender Lumbalgien bei schwerer Torsionsskoliose mit Gibbus rechts und starkem Beckentiefstand nach rechts unten sowie akuter Coccygodynie bei Beginn der Behandlung und Metatarsalgie bei Hohlfüssen beidseits. 1988 übernahm S.________ ein Café. Am 15. November 1989 unterzeichnete sie die Anmeldung für die Planvorsorge (BAV 1) bei der Stiftung Betriebliche Altersvorsorge Wirte (heute Betriebliche Altersvorsorgeeinrichtung Gastrosuisse; nachfolgend: Gastrosuisse). Die darin enthaltene Frage "Hatten Sie in letzter Zeit Krankheiten und/oder bestehen bei Ihnen Körperschäden?" beantwortete sie mit "nein". Ab 1994 litt sie unter zunehmenden Rückenproblemen. Dr. med. G.________, Chefarzt der Schmerzklinik Y.________ diagnostizierte eine schwerste Skoliose thoracolumbal mit sekundärer degenerativer Destruktion der Segmente L5/S4 ohne radikuläre bzw. neurokompressive Symptome sowie eine Fehlbelastung der distalen Lendenwirbelsäulensegmente und attestierte eine voraussichtlich dauernde vollständige Arbeitsunfähigkeit als Wirtin (Arztzeugnis vom 13. März 1996 und Bericht vom 10. April 1996). S.________ beantragte bei der Gastrosuisse die Ausrichtung einer Invalidenrente.

    Mit Schreiben vom 4. Februar 1997 trat die Gastrosuisse vom Vertrag zurück, da S.________ im Anmeldeformular nicht angegeben habe, dass sie sich bereits vor diesem Datum wegen Rückenbeschwerden in ärztlicher Behandlung befunden habe.

    B.- Die Klage, mit welcher S.________ die Ausrichtung einer jährlichen Invalidenrente forderte, wies das Versicherungsgericht des Kantons Basel-Stadt mit Entscheid vom 12. Mai 1999 ab.

    C.- S.________ lässt Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit dem Begehren um Aufhebung des vorinstanzlichen Entscheids sowie Ausrichtung einer jährlichen Invalidenrente von Fr. 13'950. - seit 7. März 1996 führen.

    Die Gastrosuisse und...

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