Arrêt nº 6S.719/1999 de Cour de Droit Pénal, 22 mars 2000

Date de Résolution22 mars 2000
SourceCour de Droit Pénal

[AZA 0]

6S.719/1999/odi

KASSATIONSHOF

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22. März 2000

Es wirken mit: Bundesgerichtspräsident Schubarth, Präsident des Kassationshofes, Bundesrichter Schneider, Wiprächtiger und Gerichtsschreiber Näf.

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In Sachen

G.________, Beschwerdeführer, vertreten durch Fürsprecher Dr. Urs Oswald, Bahnhofstrasse 1, Postfach 31, Zurzach,

gegen

Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau,

A.________, vertreten durch Advokat Dr. Peter Liatowitsch, Elisabethenstrasse 28, Postfach 42, Basel,

betreffend

mehrfache Rassendiskriminierung

(Art. 261bis Abs. 2 und 4 StGB);

Beschimpfung (Art. 177 StGB), hat sich ergeben:

A.- 1) G.________ ist Verfasser von verschiedenen Büchern und Zeitschriftenbeiträgen, in denen er im Wesentlichen die unter der Herrschaft des nationalsozialistischen Regimes planmässig durchgeführte Massenvernichtung von Millionen von Juden, insbesondere in eigens dafür eingerichteten Gaskammern, in Abrede stellt und behauptet, dabei handle es sich um eine Erfindung zur politischen und finanziellen Erpressung des deutschen Volkes. Die Bücher und Zeitschriften wurden vor allem in der Schweiz und in Deutschland verbreitet. G.________ veröffentlichte ausserdem im Internet über Kanada bzw. Schweden eingespiesene, auch in der Schweiz abrufbare Texte. Er behauptet darin u.a., der Holocaust sei ein unbewiesener Mythos, der von den Juden dazu benützt werde, in Europa politisch und finanziell Druck auszuüben, und er weist auf seine verschiedenen Publikationen zum Thema sowie auf das gegen ihn (und seinen Verleger F.________) hängige Strafverfahren hin.

2) Im November 1996 versandte G.________ ein Exemplar des von ihm verfassten Buches "Todesursache Zeitgeschichtsforschung", mit einer "Widmung" versehen, unaufgefordert an den Basler Theologieprofessor A.________ in Riehen/BS.

B.- 1) Das Bezirksgericht Baden verurteilte G.________ am 21. Juli 1998 wegen mehrfacher Rassendiskriminierung im Sinne von Art. 261bis Abs. 2 und 4 StGB sowie wegen Beschimpfung gemäss Art. 177 StGB zu einer (unbedingt vollziehbaren) Gefängnisstrafe von 15 Monaten sowie zu einer Busse von 8'000 Franken. In einzelnen Anklagepunkten sprach es ihn vom Vorwurf der Rassendiskriminierung frei.

Ausserdem wurden in Anwendung von Art. 58 StGB die beschlagnahmten Exemplare verschiedener Bücher und gestützt auf Art. 59 StGB aus dem Erlös des Verkaufs der Bücher ein Pauschalbetrag von Fr. 10'000. -- eingezogen.

2) Das Obergericht des Kantons Aargau wies die von G.________ erhobene Berufung am 23. Juni 1999 ab.

C.- G.________ führt eidgenössische Nichtigkeitsbeschwerde mit dem Antrag, das Urteil des Obergerichts sei aufzuheben und die Sache zur neuen Entscheidung (im Sinne seiner vollumfänglichen Freisprechung) an die Vorinstanz zurückzuweisen. Zudem ersucht er um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege.

D.- A.________ beantragt die Abweisung der Nichtigkeitsbeschwerde.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau hat auf Gegenbemerkungen verzichtet.

Das Bundesgericht zieht in Erwägung:

1.- Die Bücher und Zeitschriftenbeiträge des Beschwerdeführers enthalten u.a. die folgenden Passagen.

Im Buch "Auschwitz - Tätergeständnisse und Augenzeugen des Holocausts", erschienen im Verlag Neue Visionen

GmbH, Schweiz, August 1994, heisst es u.a.:

"Wer sich nicht speziell mit diesem Thema (mit dem Holocaust) befasst hat, nimmt als selbstverständlich an, dass für den millionenfachen Judenmord unter Hitler und die Existenz der Nazigaskammern eine Fülle von unwiderlegbaren Beweisen vorhanden ist. Bei näherer Beschäftigung mit diesem für unser Bewusstsein so hoch wichtigen Gebiet stellt der Beobachter jedoch rasch fest, dass dem keinesfalls so ist. Die Nationalsozialisten, so hämmern die Medien uns unermüdlich ein, hätten irgendwann im Jahre 1941 ... die restlose Vernichtung aller in ihrem Machtbereich lebenden Juden beschlossen. Insgesamt fünf bis sechs Millionen Juden seien dem Völkermord bis zum Mai 1945 zum Opfer gefallen

... Da ein so gewaltiges Verbrechen wie die Ermordung mehrerer Millionen Menschen in Gaskammern zwangsläufig mit einem enormen administrativen Aufwand verbunden sein musste, würde man für die Judenausrottung logischerweise wahre Berge von dokumentarischen Belegen erwarten. In Tat und Wahrheit können sich die exterministischen (d.h. die Ausrottungsthese verfechtenden) Autoren nur auf eine Handvoll Dokumente stützen, deren Echtheit und korrekte Auslegung meist strittig ist

... Das Fazit zu ziehen ist jetzt eine Leichtigkeit: Die Zeugenaussagen enthalten nicht nur zahlreiche technische und naturwissenschaftliche Unmöglichkeiten, sie widersprechen sich auch gegenseitig in vielen Punkten. Die Schilderungen der Örtlichkeiten sind meist äusserst vage; elementare Angaben (Grösse der Gaskammern, Fassungsvermögen, Hinweise darauf, ob die Räumungskommandos Gasmasken trugen usw. ) fehlen sehr oft auch bei Zeugen, die sich lange Zeit in der Nähe der betreffenden Räumlichkeiten aufgehalten oder gar dort gearbeitet haben wollen

... Bei einem normalen, unpolitischen, nach rechtsstaatlichen Grundsätzen ablaufenden Mordprozess würde man einen Angeklagten nie und nimmer auf der Grundlage solcher Augenzeugenberichte schuldig sprechen. Doch solche Augenzeugenberichte sind der Pfeiler, auf dem die in manchen Staaten strafrechtlich geschützte 'offenkundige Tatsache' des Holocausts beruht

... Aufgrund solcher Zeugenaussagen wird ein ganzes Volk seit nun bald einem Jahrhundert kriminalisiert ..."

Im Beitrag "Wieviel Menschen starben in Auschwitz", erschienen in der Zeitschrift Aurora im Juli 1995, wird u.a. ausgeführt:

"In einigen Staaten der unfreien Welt ist das 'Leugnen' (der korrekte Ausdruck wäre 'Bestreiten') der Gaskammern von Auschwitz - unter 'Gaskammern' verstehen wir stets solche zur Tötung von Menschen - unter Strafe gestellt ... Dies muss jeden Denkenden misstrauisch stimmen. Es macht sich doch im Westen keiner strafbar, der die Existenz Gottes in Frage stellt - was ist das bloss für eine merkwürdige Gesellschaft, in der die Gaskammern heiliger sind als Gott?

Allein schon die Tatsache, dass die an der Aufrechterhaltung der Gaskammerngeschichte Interessierten jede wissenschaftliche Erforschung des 'Holocausts' fürchten wie der Teufel das Weihwasser, beweist, dass an der offiziellen Version etwas oberfaul sein muss. Der Tod von rund 170'000 in Auschwitz samt Nebenlagern registrierten Häftlingen lässt sich anhand der weitgehend erhaltenen Dokumente über den Lagerkomplex Auschwitz nachweisen ... Wer nun zusätzlich zu diesen ca. 170'000 Toten Hunderttausende oder Millionen nichtregistrierter Vergaster postuliert, wird Folgendes erbringen müssen: Dokumentarische Beweise für seine Behauptungen. Beweise für die Existenz von HINRICHTUNGSGASKAMMERN wohlverstanden, nicht solche für die Existenz von Entlausungskammern oder Krematorien und auch keine Transportlisten, welche lediglich die Deportation von Menschen nach Auschwitz, nicht aber ihre dortige Vergasung belegen ..."

Im Buch "Todesursache Zeitgeschichtsforschung", erschienen im Verlag Neue Visionen GmbH, Schweiz, August 1995, dargestellt in der Form einer Diskussion unter Schülern einer Abiturientenklasse, heisst es u.a.:

"... Wenn Berge von Schuhen ein Beweis für Massenmorde sind, dann müssen sich in jeder Schusterwerkstatt grauenhafte Dinge abgespielt haben

... Das Insektenvertilgungsmittel Zyklon B diente in vielen Konzentrationslagern zur Bekämpfung der Läuseplage. Durch die Laus wird eine furchtbare Seuche übertragen, das Fleckfieber, dem Zehntausende von KZ-Häftlingen zum Opfer gefallen sind. Hätte den Deutschen mehr Zyklon zur Verfügung gestanden, so wären weniger Häftlinge gestorben

... Berge von Schuhen, Brillen, Zahnbürsten und Koffern mit Namen drauf, leere Büchsen eines Insektenvertilgungsmittels, mit dem Läuse, Flöhe und Wanzen getötet wurden, sowie sechs falsch gedeutete oder gefälschte Fotos. Ist das nicht ein bisschen mager? ... Weil es keine echten Beweise für den Holocaust gibt, muss man uns notgedrungen falsche servieren, und zwar seit Jahrzehnten immer die gleichen, weil die Holocauster zum Erfinden neuer Lügen und Fälschungen meist viel zu faul sind. Nur der fleissige Pressac nimmt sich wenigstens noch die Mühe, neuen Unsinn zu erfinden

... Was tischen die Verantwortlichen des Auschwitz-Museums diesen Hunderttausenden von Ahnungslosen in der Leichenhalle des KI auf? Eine unverfrorene, faustdicke Lüge!

... Ohne jeden Zweifel ist die Legende von der Judenausrottung in Gaskammern die grösste und erfolgreichste Propagandalüge aller Zeiten

... Der Holocaust-Schwindel wird am Leben gehalten, damit Deutschland den Zionisten weiterhin als Milchkuh dienen kann

... Der zionistische Räuber- und Okkupantenstaat ist also grossenteils mit Bussgeldern für von den Zionisten erfundene Gaskammern aufgebaut worden. Nun muss die D-Mark auch weiterhin nach Israel rollen, damit dieses seine Terrorherrschaft in den geraubten arabischen Gebieten finanzieren kann

... Ohne Liquidierung des Holocausts gibt es keine Rettung; solange die Gaskammern stehen, können wir das Spinnennetz, das seit Jahrzehnten um uns gewoben wird, nicht zerreissen. Die Revisionisten kämpfen somit nicht nur für die geschichtliche Wahrheit, nicht nur für die Ehre des verleumdeten deutschen Volkes, sondern für die Menschheit schlechthin

... Die drogensüchtigen Jugendlichen, die im Frankfurter Bahnhofsviertel auf öffentlichen Toiletten krepieren; die Mafiabanden, die ungehindert erpressen, rauben und morden dürfen; die Schulklassen mit 80% Ausländeranteil, in denen weder die deutschen noch die ausländischen Kinder etwas Vernünftiges mehr lernen können, weil sie keine gemeinsame Sprache haben; die 45jährigen Arbeitslosen in der Ex-DDR, die im Rahmen dieses Systems nie mehr eine Aussicht auf eine Beschäftigung haben werden; die Millionen deutscher Obdachloser, von denen jeden Winter etliche Hundert auf den Strassen erfrieren, während ausländischen Asylbetrügern jährlich zweistellige Milliardenbeträge nachgeworfen werden...

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