Arrêt nº 6S.253/1999 de Cour de Droit Pénal, 12 janvier 2000

Date de Résolution12 janvier 2000
SourceCour de Droit Pénal

[AZA 0]

6S.253/1999/sch

KASSATIONSHOF

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12. Januar 2000

Es wirken mit: Bundesgerichtspräsident Schubarth, Präsident des Kassationshofes, Bundesrichter Schneider, Bundesrichterin Escher und Gerichtsschreiber Monn.

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In Sachen

X.________,

Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Christoph Hohler, Badenerstrasse 75, Zürich,

gegen

StaatsanwaltschaftdesKantons Zürich,

betreffend

mehrfacher versuchter Mord

(Art. 112 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB),

hat sich ergeben:

A.- X.________ verübte am 8. Juli 1997, um ca. 16.50 Uhr, einen bewaffneten Raubüberfall auf ein Schuhgeschäft in Siebnen. Im Anschluss daran flüch- tete er mit einem einige Tage zuvor entwendeten Personenwagen in Richtung Wädenswil, wo er im Rahmen der inzwischen eingeleiteten Fahndung an der Beichlen- Kreuzung von einer Fahrzeugpatrouille der Stadtpoli- zei Wädenswil mit dem Gefreiten A.________ am Steuer und Korporal B.________ als Beifahrer erkannt und sofort verfolgt wurde.

Die Beamten konnten dem Fliehenden mit ihrem gekennzeichneten Polizeifahrzeug mit eingeschaltetem Blaulicht und Sirene nach Samstagern folgen, wo X.________ sein Fahrzeug bei der Einmündung der Oberen Schwandenstrasse plötzlich zu wenden versuchte. Dies gelang ihm nicht, weil sein Fahrzeug vom Polizeiauto, mit welchem A.________ ebenfalls wenden wollte, angefahren, gegen die Leitplanke gedrückt und blockiert wurde.

Unmittelbar nach der Kollision eröffnete X.________, um seine Flucht zu sichern, aus einem mitgeführten und mit sechs Patronen geladenen Revolver mit dem Kaliber .357 Magnum das Feuer auf die beiden Polizeibeamten. Noch im Fahrzeug sitzend schoss er aus dem linken vorderen Seitenfenster und aus einer Distanz von etwa zwei Metern auf A.________, der das Polizeiauto verlassen wollte. Der Schuss verfehlte den Beamten nur knapp. Darauf wechselte X.________ die Schussrichtung und gab, noch vom Fahrersitz aus, zwei Schüsse auf den noch im Polizeifahrzeug sitzenden B.________ ab, der nicht aussteigen konnte, weil er Probleme mit dem Sicherheitsgurt hatte. Ein Schuss traf den Beamten im Unterleib, und der zweite blieb in der Motorhaube stecken. X.________ verliess nun sein Fahrzeug durch das vordere Seitenfenster. Als er sich auf der Motorhaube des Polizeifahrzeuges befand, feuerte er aus einer Distanz von etwa eineinhalb Metern zwei weitere Schüsse durch die Windschutzscheibe auf den immer noch auf dem Beifahrersitz sitzenden B.________ ab. Einer der Schüsse durchdrang...

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