Arrêt nº 2C 152/2011 de Tribunal Fédéral, 25 août 2011

Date de Résolution25 août 2011

Bundesgericht

Tribunal fédéral

Tribunale federale

Tribunal federal

{T 0/2}

2C_152/2011

Urteil vom 25. August 2011

  1. öffentlich-rechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichter Zünd, Präsident,

Bundesrichter Seiler, Stadelmann,

Gerichtsschreiber Uebersax.

Verfahrensbeteiligte

X.________,

Beschwerdeführer,

vertreten durch Advokat Dr. Jean-Louis von Planta,

gegen

Migrationsamt des Kantons Basel-Stadt,

Spiegelgasse 12, Postfach, 4001 Basel,

Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Bereich Recht, Spiegelgasse 6, 4001 Basel.

Gegenstand

Wegweisung und Widerruf der Niederlassungsbewilligung,

Beschwerde gegen das Urteil des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt, als Verwaltungsgericht,

vom 22. Dezember 2010.

Erwägungen:

  1. 1.1 Der französische Staatsangehörige X.________, geb. 1976, verfügt seit dem Jahre 1995 über die Niederlassungsbewilligung im Kanton Basel-Stadt. Er ist mit einer Schweizerin verheiratet und hat mit dieser zwei Kinder mit den Geburtsjahrgängen 1999 und 2002.

    1.2 Am 22. April 1996 wurde X.________ wegen Widerhandlung gegen das Transportgesetz zu einer Busse von Fr. 30.-- verurteilt. Am 24. August 2000 bestrafte ihn das Bezirksamt Baden wegen Sachbeschädigung sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte mit einer bedingt vollziehbaren Gefängnisstrafe von vier Tagen und einer Busse von Fr. 200.--. Mit Urteil des Strafgerichts Basel-Stadt vom 30. November 2007 wurde er infolge versuchter vorsätzlicher Tötung, versuchten Totschlags, Gefährdung des Lebens, einfacher Körperverletzung, qualifizierter Sachbeschädigung, Beschimpfung sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und mehrfacher einfacher Verletzung der Verkehrsregeln zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren, davon die Hälfte mit bedingtem Vollzug, sowie einer Busse von Fr. 300.-- verurteilt. Zusätzlich wurde eine ambulante psychiatrische Behandlung während und nach dem Strafvollzug angeordnet. Diesem Urteil lag im Wesentlichen ein Familienstreit wegen einer amourösen Beziehung des Halbbruders von X.________ mit dessen Ehefrau zugrunde, in dessen Verlauf X.________ zweimal versuchte, seinen Halbbruder umzubringen, und dabei einmal auch Dritte gefährdete. Das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt bestätigte das Strafurteil am 13. Februar 2009 und verbot zusätzlich X.________, sich seinem Halbbruder und dessen Wohnort auf weniger als 100 Metern zu nähern.

    1.3 Am 13. August 2009 widerrief das Migrationsamt des Kantons Basel-Stadt die Niederlassungsbewilligung von X.________ und wies ihn aus der Schweiz weg. Mit Entscheid vom 26. Mai 2010 wies das Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt einen dagegen erhobenen Rekurs ab.

    1.4 Am 31. Mai 2010 verurteilte das...

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