Die Schweiz in den Bretton-Woods-Institutionen: Zwischenbilanz. Bericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrollstelle zuhanden der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates
Bundesblatt Nr. 8, 2. März 2004 › Seccion Unica
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Die Schweiz in den Bretton-Woods-Institutionen: Zwischenbilanz. Bericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrollstelle zuhanden der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates
Anhang Die Schweiz in den Bretton-Woods-Institutionen: Zwischenbilanz Bericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrollstelle zuhanden der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates vom 6. Juni 2003 Das Wichtigste in Kürze Seit 1992 ist die Schweiz Mitglied der Bretton-Woods-Institutionen (BWI). Sie führt eine Stimmrechtsgruppe an und hat dadurch Einsitz in den Exekutivdirektorien des Internationalen Währungsfond (IWF) und der Weltbank. Mit dieser Studie wird nach elf Jahren Mitgliedschaft eine Zwischenbilanz gezogen. Sie ist auf fünf Ebenen angesiedelt: 1. Ziele und Interessen der Schweiz an der Mitgliedschaft in den BWI; 2. Akteure der Bundesverwaltung und der Schweizerischen Nationalbank (SNB), Kompetenzaufteilung und Koordination; 3. Einflussnahme nichtstaatlicher Akteure; 4. Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten der Schweiz in den verschiedenen Arenen der BWI und 5. Nutzen der Mitgliedschaft für die Schweiz. Die Ergebnisse der Untersuchung basieren auf Experteninterviews, Dokumentenanalysen, Fallstudien und weiteren politikwissenschaftlichen Methoden. Die Fragen zu den Punkten 2 bis 4 wurden im Rahmen eines Expertenmandates (Prof. Cédric Dupont, Prof. Pascal Sciarini) beantwortet; die PVK hat sich mit den Aspekten 1 und 5 befasst. Die Auswertung der Rechtsgrundlagen hat aufgezeigt, dass auf der Ebene der Gesetze, Verordnungen und Bundesbeschlüsse nur wenige konkrete substantielle Ziele für die Mitgliedschaft der Eidgenossenschaft formuliert sind. Die Konkretisierung und Operationalisierung wird damit in weiten Teilen implizit auf die Umsetzung verlagert und an die zuständigen Verwaltungsstellen delegiert. Aus der Botschaft über die Mitwirkung der Schweiz an den BWI geht hervor, dass die Schweiz im IWF hauptsächlich ordnungs-, geld- und entwicklungspolitische Ziele anvisiert. Entsprechend der Aufgabenteilung innerhalb der BWI sind bei den Zielen bezüglich der Weltbank andere Akzentuierungen festzustellen. Stärker betont werden die entwicklungspolitischen, d.h. die sozial- und umweltpolitischen Ziele; hingegen fehlen explizite Zielsetzungen zur Geldpolitik. Die Aufteilung der Kompetenzen und Verantwortlichkeiten ist in den Rechtsgrundlagen nur sehr allgemein festgehalten. Bei den IWF-Aufgabenbereichen sind neben dem Schweizer Exekutivbüro in Washington das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), insbesondere die Eidgenössische Finanzverwaltung und die SNB die Hauptakteure. Durch eine noch im Beitrittsjahr abgeschlossene Vereinbarung zwischen dem EFD und der SNB wurde eine weitgehend klare Kompetenzverteilung vorgenommen. Neben den üblichen Koordinationsinstrumenten - Ämterkonsultationen, Mitberichte etc. - hat sich bei den IWF-Geschäften inzwischen unter den Hauptakteuren ein informelles Koordinationsverfahren etabliert. Im Weltbankbereich wurde die Aufteilung der Zuständigkeit zwischen den beiden Hauptbetroffenen, DEZA und seco, 1992 nicht genau bestimmt, was in der Folge zu Konflikten geführt hat. Im 918 Rahmen von Verwaltungsreformen wurde die Kompetenzzuteilung Ende der neunziger Jahre genauer geregelt. Weil aber weiterhin Grauzonen bestehen und auch aufgrund der unterschiedlichen Optiken von DEZA und seco auf die Entwicklungszusammenarbeit, verbleibt Konfliktpotenzial zwischen den zuständigen Stellen im Weltbankbereich. Als Nebenakteur befasst sich ferner die Politische Direktion im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) mit der BWIPolitik der Schweiz. Ihr Einbezug ist suboptimal, weil sie einerseits nur auf geringe Personalressourcen zurückgreifen kann und andererseits oft sehr kurzfristig konsultiert wird. Um der zunehmenden Verflechtung der IWF- und Weltbankgeschäfte gerecht zu werden und um die Zusammenarbeit, Koordination und Kompetenzverteilung zwischen den verschiedenen verwaltungsinternen Akteuren zu optimieren, wurden in den Interviews verschiedene Vorschläge gemacht: Zu nennen ist eine klare Festhaltung der Regelungen im Gesetz und/oder in einer Verordnung oder die Schaffung eines interdepartementalen Bretton-Woods-Büros. Die Analyse des Netzwerks der staatlichen und nichtstaatlichen BWI-Akteure hat eine starke Machtkonzentration auf der Verwaltungsebene und eine klare Trennung zwischen den beiden Gruppen aufgezeigt. Die nichtstaatlichen Akteure spielen eine marginale Rolle. Dies wird zum einen darauf zurückgeführt, dass für die Einflussnahme zwar günstige Bedingungen herrschen, diese aber nicht von allen nichtstaat-lichen Akteuren genügend wahrgenommen werden, zum anderen auf die mangelnde Transparenz seitens der Verwaltung und eine sowohl quantitativ als auch qualitativ ungenügende Informationsvermittlung. Wichtigster Einflusskanal der Eidgenossenschaft ist der Einsitz in den 24-köpfigen Exekutivdirektorien des IWF und der Weltbank. Hauptinstrument sind dabei die schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen, in denen die Schweiz ihre Position bzw. die ihrer Stimmrechtsgruppe vertritt. Die Erhebung von Dupont/Sciarini...
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