Parlamentarische Initiative Zwangssterilisationen. Entschädigung für Opfer (von Felten). Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates. Stellungnahme des Bundesrates

Auszug


Parlamentarische Initiative Zwangssterilisationen. Entschädigung für Opfer (von Felten). Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates. Stellungnahme des Bundesrates

zu 99.451

Parlamentarische Initiative Zwangssterilisationen. Entschädigung für Opfer (von Felten)

Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats vom 23. Juni 2003

Stellungnahme des Bundesrates

vom 3. September 2003

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,

wir unterbreiten Ihnen gemäss Artikel 21quater Absatz 4 des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG) die Stellungnahme des Bundesrates zum Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 23. Juni 2003 betreffend die Entschädigung für Opfer von Zwangssterilisationen.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

3. September 2003 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Pascal Couchepin

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Stellungnahme

1 Ausgangslage

Am 5. Oktober 1999 reichte Nationalrätin Margrith von Felten eine parlamentarische Initiative ein, mit der die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden sollten, damit Personen, die gegen ihren Willen sterilisiert wurden oder unter Zwang einer Sterilisation zustimmten, Anspruch auf eine angemessene Entschädigung erhalten. Auf einstimmigen Antrag seiner Kommission für Rechtsfragen (RK-N) beschloss der Nationalrat am 24. März 2000, der Initiative Folge zu geben.

Die RK-N beauftragte eine Subkommission, einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten. Die Subkommission zog die Verwaltung zu ihren Arbeiten hinzu. Am 6. November 2001 verabschiedete die RK-N einen zweiteiligen Vorentwurf. Der erste Teil regelt die Voraussetzungen, unter denen eine Sterilisation inskünftig zulässig ist, sowie die dabei zu beachtenden Verfahren. Der zweite Teil befasst sich mit denjenigen Personen, die in der Vergangenheit Opfer von Zwangssterilisationen und Zwangskastrationen geworden sind. Die RK-N ersuchte den Bundesrat, diesen Vorentw...

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