Zusatzvereinbarung zwischen der Europäischen Gemeinschaft sowie der Republik Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über zusätzliche Regeln im Zusammenhang mit dem Aussengrenzenfonds für den Zeitraum 2007-2013
Zusatzvereinbarung zwischen der Europäischen Gemeinschaft sowie der Republik Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über zusätzliche Regeln im Zusammenhang mit dem Aussengrenzenfonds für den Zeitraum 2007-2013
Vereinbarung zwischen der Europäischen Gemeinschaft sowie der Republik Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über zusätzliche Regeln im Zusammenhang mit dem Aussengrenzenfonds für den Zeitraum 2007-2013 Die Europäische Gemeinschaft, nachstehend «Gemeinschaft» genannt, einerseits und die Republik Island, nachstehend «Island» genannt, das Königreich Norwegen, nachstehend «Norwegen» genannt, die Schweizerische Eidgenossenschaft, nachstehend «die Schweiz» genannt, sowie das Fürstentum Liechtenstein, nachstehend «Liechtenstein» genannt, im Folgenden «assoziierte Staaten» genannt, andererseits im Folgenden «Parteien der Vereinbarung» genannt, gestützt auf das Übereinkommen zwischen dem Rat der Europäischen Union sowie der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Assoziierung der beiden letztgenannten Staaten bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (nachstehend « Assoziierungsübereinkommen mit Norwegen und Island» genannt), gestützt auf das Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die A...