Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief
Amtliche Sammlung des Bundesrechts Nr. 20, 17. Mai 2011 › Einzig
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Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief
Übersetzung1
Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief Abgeschlossen in Genf am 20. Februar 2008 Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am 26. Januar 2009 In Kraft getreten für die Schweiz am 5. Juni 2011 Die Vertragsparteien dieses Protokolls, als Vertragsparteien des am 19. Mai 19562 in Genf beschlossenen Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassengüterverkehr (CMR), in dem Wunsch, betreffendes Übereinkommen zu ergänzen und die freiwillige Ausstellung des Frachtbriefs mittels Verfahren zur elektronischen Erfassung und Bearbeitung von Daten zu erleichtern, sind wie folgt übereingekommen: Art. 1 Begriffsbest...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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