Botschaft zur Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung

Auszug


Botschaft zur Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung

05.053

Botschaft

zur IV-Zusatzfinanzierung

vom 22. Juni 2005

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,

mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen einen Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Erhöhung der Mehrwertsteuer (MWST) zugunsten der IV mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

22. Juni 2005 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Samuel Schmid

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Übersicht

Die finanzielle Situation der Invalidenversicherung (IV) hat sich in den vergangenen Jahren zunehmend verschlechtert. Ende 2004 belief sich die Verschuldung der IV auf 6 Milliarden Franken. Im Rahmen der 5. IV-Revision schlägt der Bundesrat deshalb gezielte Entlastungs- und Sparmassnahmen vor. Diese Massnahmen allein reichen aber nicht aus, um die IV zu sanieren. Andererseits wären weitere Spar- und Entlastungsmassnahmen politisch nicht realisierbar und sozial nicht vertretbar. Angesichts dieser Situation erachtet der Bundesrat die Erschliessung zusätzlicher Einnahmequellen für die IV als unerlässlich. Er schickte deshalb im Herbst 2004 gleichzeitig mit der Vorlage zur 5. IV-Revision einen Entwurf zur Zusatzfinanzie-rung der IV in die Vernehmlassung. Der Bundesrat sah darin zwei mögliche Finanzierungsvarianten vor: die Erhöhung der MWST oder die Erhöhung der Lohnbeiträge. Gestützt auf die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens schlägt der Bundesrat in der vorliegenden Botschaft eine lineare Erhöhung der MWST um 0,8 Prozentpunkte ohne Anteil für den Bund vor. Die Erhöhung tritt ein Jahr nach der 5. IV-Revision in Kraft, d.h. voraussichtlich am 1.Januar 2008.

4624

Botschaft

1 Allgemeiner Teil

1.1 Ausgangslage

Die finanzielle Lage der Invalidenversicherung (IV) hat sich in den vergangenen Jahren zunehmend verschlechtert. 2004 schloss sie mit einem Defizit von über 1,5 Milliarden Franken ab und die Verschuldung der IV belief sich auf 6 Milliarden Franken. Werden keine Massnahmen ergriffen, so wird der Ausgleichsfonds der AHV/IV zu Beginn des nächsten Jahrzehnts rote Zahlen schreiben, denn ein Grossteil seiner Guthaben wird künftig aus Forderungen gegenüber der IV bestehen (vgl. Ziff. 1.2.1). Angesichts dieser Entwicklung und nach der Ablehnung der MWST-Erhöhung zugunsten der AHV und IV durch Volk und Stände am 16. Mai 2004 müssen neue Massnahmen für die Finanzierung der IV vorgeschlagen werden.

1.1.1 Gegenwärtige Finanzlage der IV

1.1.1.1 Finanzielle Entwicklung der IV

Um die finanzielle Lage der IV zu bewerten, werden die Rechnung dieses Versicherungszweigs und die Wachstumsfaktoren während der letzten sieben Geschäftsjahre aufgeführt.

Die nachstehende Tabelle zeigt die Einnahmen und Ausgaben sowie den Stand des Kapitalkontos per Ende Jahr in der Zeit von 1996-2004:

Einnahmen und Ausgaben der IV sowie Stand des Kapitalkontos 1996-2004

Beträge in Mio. Franken zu laufenden Preisen

1996 2000 2004

Einnahmen total 6 886 7 897 9 511

Beiträge der Versicherten und der Arbeitgebenden

3 148 3 437 3 826

Beiträge der öffentlichen Hand 3 657 4 359 5 548

- Bund (37,5 % der Ausgaben) 2 742 3 269 4 161

- Kantone (12,5 % der Ausgaben) 914 1 090 1 387 Regress 82 102 137

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