Zusatzbotschaft zur Bahnreform 2 (Revision der Erlasse über den öffentlichen Verkehr)
Bundesblatt Nr. 16, 17. April 2007 › Seccion Unica
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Zusatzbotschaft zur Bahnreform 2 (Revision der Erlasse über den öffentlichen Verkehr)
zu 05.028 Zusatzbotschaft zur Bahnreform 2 (Revision der Erlasse über den öffentlichen Verkehr) vom 9. März 2007 Sehr geehrte Frau NationalratspräsidentinSehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen die Zusatzbotschaft zur Bahnreform 2 (Revision der Erlasse über den öffentlichen Verkehr) und die nachstehenden Erlassentwürfe mit dem Antrag auf Zustimmung: 1. Bundesgesetz über den Sicherheitsdienst der Transportunternehmen (BGST), 2. Bundesgesetz über die Änderung von Erlassen aufgrund der Bahnreform 2 (Revision der Erlasse über den öffentlichen Verkehr). Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung. 9. März 2007 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-ReyDie Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz Übersicht Ausgangslage Die Bahnreform ist ein seit Mitte der neunziger Jahre laufender Prozess. Während der Beratungen in den eidgenössischen Räten zur Bahnreform 1 wurde der Bundesrat beauftragt, weitere Reformen im öffentlichen Verkehr an die Hand zu nehmen. Dieser Forderung kam er mit der Botschaft vom 23. Februar 2005 zur Bahnreform 2 nach. Die Vorlage wurde von den Räten mit dem Auftrag zurückgewiesen, die Elemente in verschiedene Pakete aufzuteilen und diese dem Parlament neu vorzulegen. Inhalt der Vorlage Diese Vorlage bildet nun das erste dieser Pakete. Sie umfasst die wenig bestrittenen Elemente, namentlich die Revision des Sicherheitsdienstes, die Gleichstellung der Transportunternehmen sowie die Weiterentwicklung früherer Reformen. Im gleichen Zug werden die Erlasse des öffentlichen Verkehrs systematischer geordnet, indem für jeden der Bereiche Infrastruktur, Gütertransport und Personenverkehr jeweils ein eigenes Gesetz geschaffen wird. Die Wahrung der öffentlichen Sicherheit durch das Bahnpolizeigesetz von 1878 ist nicht mehr zeitgemäss. Die Reform will deshalb die Gesetzgebung den heutigen Anforderungen anpassen. Ziel ist eine verbesserte Sicherheit für Reisende, Angestellte und den Bahnbetrieb. Der zukünftige Sicherheitsdienst soll neu im gesamten öffentlichen Verkehr agieren, d.h. auch bei Autobus-, Schifffahrts- und Luftseilbahnunternehmen. Zudem kann er mit der nötigen Bewilligung des Bundes einer privaten Organisation in der Schweiz übertragen werden. Die Aufgaben der Kantons- und der Gemeindepolizei bleiben - bei verstärkter Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsdienst - unverändert. Bei der Angleichung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für alle Unternehmen steht die Harmonisierung der Investitionsfinanzierung, das heisst die Gleichbehand-lung bei der Finanzierung von Fahrzeugen, Schiffen, Werkstätten und anderen Investitionen in den Verkehrsbereich, im Vordergrund. Weitere Angleichungen betreffen die Steuerbefreiung konzessionierter Leistungen, das Pfandrecht und einige Sonderregelungen im SBB-Gesetz. Ein wichtiges Ziel der vorgeschlagenen Reform sind Effizienzsteigerungen im öffent-lichen Verkehr und die nachhaltige Sicherung eines leistungsfähigen Bahnsystems mittels Einführung eines Kennzahlensets. Dieses ermöglicht ein verbessertes Kosten-Nutzen-Verhältnis beim Einsatz der öffentlichen Mittel. Das Bestellverfahren für den regionalen Personenverkehr wurde entsprechend weiterentwickelt. 2682 Inhaltsverzeichnis Übersicht 2682 Abkürzungsverzeichnis 2686 1 Grundzüge der Vorlage 2687 1.1 Grundlagen und Ziele 2687 1.1.1 Umfeld 2687 1.1.1.1 Zeitliche Einbettung 2687 1.1.1.2 Verkehrspolitische Einbettung der RöVE in der Schweiz 2688 1.1.1.3 Europäische Entwicklung 2689 1.1.1.4 Anlass für die RöVE 2690 1.1.2 Ziele der Vorlage 2690 1.1.3 Schwerpunkte der RöVE 2691 1.1.4 Weitere Reformpakete 2691 1.2 Inhalte der RöVE 2692 1.2.1 Sicherheitsdienst (Bahnpolizei) 2692 1.2.1.1 Bahnpolizei und Bahnpolizeigesetz 2692 1.2.1.2 Gegenwärtige Ausübung der Bahnpolizei 2693 1.2.1.3 Bedrohung im öffentlichen Verkehr 2693 1.2.1.4 Der Weg zur neuen Lösung 2694 1.2.1.5 Vorgeschlagene Lösung für einen Sicherheitsdienst 2695 1.2.1.6 Sicherheitsdienstliche Aufgaben der Transportunternehmen 2695 1.2.2 Verbesserungen der bisherigen Reformen 2697 1.2.2.1 Investitionen des Verkehrsbereichs, Rollmaterialfinanzierung 2697 1.2.2.2 Sonderregelungen im SBB-Gesetz 2700 1.2.2.3 Steuerpflicht 2701 1.2.2.4 Anforderungen an Unternehmen des Linienverkehrs 2703 1.2.2.5 Unabhängigkeit der Unternehmen von den Bestellern 2704 1.2.2.6 Bestellverfahren im regionalen Personenverkehr (RPV) 2705 1.2.2.7 Anreize im finanziellen Ergebnis 2706 1.2.2.8 Angriff gegen Angestellte des öffentlichen Verkehrs 2707 1.2.2.9 Überarbeitung der Vorschriften über die Genehmigungsverfahren 2707 1.3 Ergebnisse der Vernehmlassung 2708 1.3.1 Vernehmlassung der Vorlage Bahnreform 2 2708 1.3.2 Behandlung in den eidgenössischen Räten 2709 1.4 Abstimmung v...
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