Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (und des zugehörigen Zusatzprotokolls), unterzeichnet am 9. September 1966 in Paris, in der geänderten Fassung der am 3. Dezember 1969 und am 22. Juli 1997 in Paris unterzeichneten Zusatzabkommen

Auszug


Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (und des zugehörigen Zusatzprotokolls), unterzeichnet am 9. September 1966 in Paris, in der geänderten Fassung der am 3. Dezember 1969 und am 22. Juli 1997 in Paris unterzeichneten Zusatzabkommen

Übersetzung1

Zusatzabkommen

zum Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (und des zugehörigen Zusatzprotokolls), unterzeichnet am 9. September 1966 in Paris, in der geänderten Fassung der am 3. Dezember 1969 und am 22. Juli 1997 in Paris unterzeichneten Zusatzabkommen

Abgeschlossen am 27. August 2009 Von der Bundesversammlung genehmigt am. 18. Juni 20102 In Kraft getreten durch Notenaustausch am 4. November 2010

Der Schweizerische Bundesrat und die Regierung der Französischen Republik,

vom Wunsch geleitet, das Abkommen vom 9. September 19663 zwischen der Schweiz und Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der durch die Zusatzabkommen vom 3. Dezember 19694 u...

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