Verordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den ...
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413.11 Verordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Zivilschutz vom 1. Oktober 1996 1 Landammann und Regierung des Kantons St.Gallen erlassen in Ausführung der Bundesgesetzgebung über den Zivilschutz 2 sowie des...
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Auszug
Verordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den ...
413.11
Verordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Zivilschutzvom 1. Oktober 1996[1]Landammann und Regierung des Kantons St.Gallenerlassenin Ausführung der Bundesgesetzgebung über den Zivilschutz[2] sowie des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über den Zivilschutz vom 20. Juni 1996[3]als Verordnung:I. Organisation und Zuständigkeit1. GrundsatzZuständige Dienststelle[4] 1 Das Amt für Militär und Zivilschutz ist zuständige Dienststelle, soweit das Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Zivilschutz oder diese Verordnung nichts anderes bestimmt.2. [5]Sicherheits- und Justizdepartement[6] 1 Das Sicherheits- und Justizdepartement informiert die Bevölkerung über Notwendigkeit und Wirksamkeit der Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzmassnahmen. 2 Es regelt in Zusammenarbeit mit dem Amt für Feuerschutz und der Kantonspolizei die regionale Zusammenarbeit bei Bau, Unterhalt und Betrieb der Sirenenfernsteuerungen.Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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