Verordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den ...

Gesetzessammlung des Kanton St. Gallen › Gallex

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


413.11 Verordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Zivilschutz vom 1. Oktober 1996 1 Landammann und Regierung des Kantons St.Gallen erlassen in Ausführung der Bundesgesetzgebung über den Zivilschutz 2 sowie des...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Verordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den ...

413.11

Verordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Zivilschutz

vom 1. Oktober 1996[1]

Landammann und Regierung des Kantons St.Gallen

erlassen

in Ausführung der Bundesgesetzgebung über den Zivilschutz[2] sowie des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über den Zivilschutz vom 20. Juni 1996[3]

als Verordnung:

I.

Organisation und Zuständigkeit

1.

Grundsatz

Zuständige Dienststelle

[4] 1 Das Amt für Militär und Zivilschutz ist zuständige Dienststelle, soweit das Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Zivilschutz oder diese Verordnung nichts anderes bestimmt.

2. [5]

Sicherheits- und Justizdepartement

[6] 1 Das Sicherheits- und Justizdepartement informiert die Bevölkerung über Notwendigkeit und Wirksamkeit der Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzmassnahmen.

2 Es regelt in Zusammenarbeit mit dem Amt für Feuerschutz und der Kantonspolizei die regionale Zusammenarbeit bei Bau, Unterhalt und Betrieb der Sirenenfernsteuerungen.

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Schweiz

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen