Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention)

Auszug


Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention)

Beilage

Der Vollständigkeit halber wird nachfolgend der Text der Rahmenkonvention und des Monaco-Protokolls nochmals wiedergegeben. Beide Texte wurden

bereits mit dem Bundesbeschluss vom 16. Dezember 1998 BBI 1997 IV 657

(97.064) publiziert.

Originaltext

Übereinkommen zum Schutz der Alpen

(Alpenkonvention)

Die Bundesrepublik Deutschland,

die Französische Republik,

die Italienische Republik,

das Fürstentum Liechtenstein,

die Republik Österreich,

die Schweizerische Eidgenossenschaft, die Republik Slowenien

sowie

die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

im Bewusstsein, dass die Alpen einer der grössten zusammenhängenden Naturräume Europas und ein durch seine spezifische und vielfältige Natur, Kultur und Geschichte ausgezeichneter Lebens-, Wirtschafts-, Kultur- und Erholungsraum im Herzen Europas sind, an dem zahlreiche Völker und Länder teilhaben,

in der Erkenntnis, dass die Alpen Lebens- und Wirtschaftsraum für die einheimische Bevölkerung sind und auch grösste Bedeutung für ausseralpine Gebiete haben, unter anderem als Träger bedeutender Verkehrswege,

in Anerkennung der Tatsache, dass die Alpen unverzichtbarer Rückzugs- und Lebensraum vieler gefährdeter Pflanzen- und Tierarten sind,

...

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