Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs

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971.1 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom 10. April 1980 1 Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 22. Mai 1979 2 Kenntnis genommen und erlässt in Ausführung der...

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Auszug


Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs

971.1

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs

vom 10. April 1980[1]

Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 22. Mai 1979[2] Kenntnis genommen und

erlässt

in Ausführung der Bundesgesetzgebung über Schuldbetreibung und Konkurs[3]

als Gesetz:

I. [4]

Betreibungskreis

[5] bildet einen Betreibungskreis.

2 Politische Gemeinden können sich durch Vereinbarung zu einem Betreibungskreis zusammenschliessen. Zuständig sind die Gemeinderäte.

3 Di...

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