Zulassung zur Eichung von Wiegegeräten

Auszug


Zulassung zur Eichung von Wiegegeräten

Zulassung zur Eichung von Wiegegeräten

vom 20. Februar 2001

Gestützt auf Artikel 17 des Bundesgesetzes vom 9. Juni 1977 über das Messwesen und Artikel 10 der Verordnung vom 17. Dezember 1984 über die Qualifizierung von Messmitteln (Eichverordnung) haben wir die folgenden Bauarten zur Eichung zugelassen. Gegen diese ordentliche Zulassung können Betroffene binnen 30 Tagen seit der Eröffnung beim Bundesamt für Metrologie und Akkreditierung, 3003 Bern-Wabern, schriftlich Einsprache erheben.

Hersteller: ...

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