Europäisches Übereinkommen über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten

Amtliche Sammlung des Bundesrechts Nr. 5, 7. Februar 2006Einzig › Europäisches

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Auszug


Europäisches Übereinkommen über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten

Übersetzung1

Europäisches Übereinkommen über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten

Abgeschlossen in Strassburg am 24. Januar 2001

Von der Bundesversammlung genehmigt am 14. Dezember 20042 Ratifikationsurkunde von der Schweiz hinterlegt am 11. Mai 2005 In Kraft getreten für die Schweiz am 1. September 2005

Präambel

Die Mitgliedstaaten des Europarats, die übrigen Staaten und die Europäische Gemeinschaft,

die dieses Übereinkommen unterzeichnen,

in der Erwägung, dass es das Ziel des Europarats ist, eine engere Verbindung zwischen seinen Mitgliedern herbeizuführen;

eingedenk der Empfehlung Nr. R(91)14 des Ministerkomitees über den rechtlichen Schutz verschlüsselter Fernsehdienste;

in der Erwägung, dass der unberechtigte Zugang zu Dekodern von verschlüsselten Fernsehdiensten europaweit nach wie vor ein Problem darstellt;

in Anbetracht dessen, dass seit der Annahme der genannten Empfehlung neue Arten von Diensten und Zugangskontrollvorrichtungen sowie neue Formen d...

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