Zentrales Zwischenlager für radioaktive Abfälle in Würenlingen: Verfügung vom 6. März 2000

Auszug


Zentrales Zwischenlager für radioaktive Abfälle in Würenlingen: Verfügung vom 6. März 2000

Verfügung

betreffend die Betriebsbewilligung für die Konditionierungsanlage sowie die Verbrennungs- und Schmelzanlage

des Zentralen Zwischenlagers für radioaktive Abfälle in Würenlingen

vom 6. März 2000

Der Schweizerische Bundesrat verfügt:

1. Der ZWILAG Zwischenlager Würenlingen AG (ZWILAG) wird die Bewilligung für den Betrieb der Konditionierungsanlage sowie der Verbrennungs- und Schmelzanlage des Zentralen Zwischenlagers für radioaktive Abfälle in Würenlingen erteilt.

2. Die geg...

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