Wirkungen des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN). Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates auf der Grundlage einer Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrollstelle
Wirkungen des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN). Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates auf der Grundlage einer Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrollstelle
Wirkungen des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates auf der Grundlage einer Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrollstelle vom 3. September 2003 Bericht 1 Ziele und Vorgehen Das 1977 in Kraft getretene Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) ist ein wichtiges Instrument der Landschaftsschutzpolitik. Das BLN ist das erste Bundesinventar, welches in das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) vom 1. Juli 1966 Eingang gefunden hat. Das Inventar enthält 162 schützenswerte Landschaften und Naturdenkmäler, die zusammen rund ein Fünftel der Landesfläche der Schweiz abdecken. Sie verteilen sich auf alle Landesteile, auch auf das Mittelland. Das Ziel des BLN besteht in der ungeschmälerten Erhaltung oder doch grösstmöglichen Schonung der inventarisierten Objekte nach Massgabe ihrer spezifischen Schutzinhalte. Das BLN hat somit nicht zum Ziel, jeglichen menschlichen Eingriff zu verhindern, sondern vielmehr allfällige Eingriffe mit besonderer Sorgfalt zu prüfen. Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) hat im Rahmen ihres Jahresprogramms 2002 beschlossen, eine Evaluation zum BLN durchzuführen. Die Subkommission EDI/UVEK hat die Abklärungen betr...