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Anwendung und Wirkung der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht. Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 24. August 2005 auf der Grundlage einer Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle. Stellungnahme des Bundesrats
Anwendung und Wirkung der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 24. August 2005 auf der Grundlage einer Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle Stellungnahme des Bundesrats vom 15. Februar 2006 Sehr geehrter Herr PräsidentSehr geehrte Damen und Herren Zum Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 24. August 2005 auf der Grundlage einer Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle nehmen wir nach Artikel 148 des Parlamentsgesetzes nachfolgend Stellung. Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung. 15. Februar 2006 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Moritz LeuenbergerDie Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz Stellungnahme 1 Ausgangslage Im Hinblick auf die Anwendung und Wirkung der 1995 eingeführten Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht hat die Geschäftsprüfungskommission (GPK-N) die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) am 23. Januar 2004 mit einer Untersuchung beauftragt. Die Evaluation der PVK wurde der GPK-N am 15. März 2005 vorgelegt und am 7. April 2005 zur Veröffentlichung freigegeben. Auf der Grund...
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