Anwendung und Wirkung der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht. Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 24. August 2005 auf der Grundlage einer Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle. Stellungnahme des Bundesrats

Bundesblatt, March 07, 2006 (Nbr. 9)

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Anwendung und Wirkung der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht. Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 24. August 2005 auf der Grundlage einer Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle. Stellungnahme des Bundesrats

Anwendung und Wirkung der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht

Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 24. August 2005 auf der Grundlage einer Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle

Stellungnahme des Bundesrats

vom 15. Februar 2006

Sehr geehrter Herr Präsident

Sehr geehrte Damen und Herren

Zum Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 24. August 2005 auf der Grundlage einer Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle nehmen wir nach Artikel 148 des Parlamentsgesetzes nachfolgend Stellung.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

15. Februar 2006 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Stellungnahme

1 Ausgangslage

Im Hinblick auf die Anwendung und Wirkung der 1995 eingeführten Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht hat die Geschäftsprüfungskommission (GPK-N) die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) am 23. Januar 2004 mit einer Untersuchung beauftragt. Die Evaluation der PVK wurde der GPK-N am 15. März 2005 vorgelegt und am 7. April 2005 zur Veröffentlichung freigegeben.

Auf der Grund...

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