Bekanntmachung der Wettbewerbskommission. Beschluss der Wettbewerbskommission vom 19. Dezember 2005

Auszug


Bekanntmachung der Wettbewerbskommission. Beschluss der Wettbewerbskommission vom 19. Dezember 2005

Bekanntmachung der Wettbewerbskommission Beschluss der Wettbewerbskommission vom 19. Dezember 2005

In Erwägung,

I. dass die Wettbewerbskommission nach Artikel 6 Absatz 1 KG in allgemeinen Bekanntmachungen die Voraussetzungen umschreiben kann, unter denen einzelne Arten von Wettbewerbsabreden aus Gründen der wirtschaft-lichen Effizienz im Sinne von Arikel 5 Absatz 2 KG in der Regel als gerechtfertigt gelten;

II. dass dabei unter ander...

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