Praxis des Bundes bei vorzeitigen Pensionierungen aus betriebsorganisatorischen und medizinischen Gründen. Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 18. November 1999. Stellungnahme des Bundesrates

Auszug


Praxis des Bundes bei vorzeitigen Pensionierungen aus betriebsorganisatorischen und medizinischen Gründen. Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 18. November 1999. Stellungnahme des Bundesrates

Praxis des Bundes bei vorzeitigen Pensionierungen

aus betriebsorganisatorischen und medizinischen Gründen

Stellungnahme des Bundesrates auf den Bericht

der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 18. November 1999

vom 5. Juli 2000

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,

Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) bittet den Bundesrat, zu ihrem Bericht vom 18. November 1999 (BBl 2000 1197) über die Praxis des Bundes bei vorzeitigen Pensionierungen aus betriebsorganisatorischen und medizinischen Gründen (Bericht) und zur versicherungstechnischen Expertise von Herrn Dr. A. Schweizer (Expertise), die als Anhang dem Bericht angefügt ist, bis Mitte 2000 Stellung zu nehmen.

Mit der vorliegenden Stellungnahme entspricht der Bundesrat diesem Ersuchen.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

5. Juli 2000 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Adolf Ogi

11082 Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Stellungnahme

1 Einleitung

Die Vorsorge- und auch die Personalpolitik durchlaufen seit längerer Zeit einen tiefgreifenden Reformprozess. Deshalb stellen die in der Stellungnahme zu den einzelnen Empfehlungen der GPK-N enthaltenen Lösungsansätze stärker einen Bezug her zur neuen Personal- und Vorsorgepolitik des Bundes, als dass sie versuchen, die festgestellten Unzulänglichkeiten im Rahmen der bestehenden, aber überholten personal- und vorsorgerechtlichen Strukturen zu rechtfertigen.

Der Bericht erteilt wichtige Aufschlüsse für die technische Neugestaltung der beruf-lichen Vorsorge beim Bund. Die im Bericht erwähnten Kosten für administrative Pensionierungen entfallen auf die vom Gesetzgeber verlangten Reorganisationen bei den Betrieben des Bundes und beim VBS.

Hinsichtlich der Kosten ist zu erwähnen, dass die EVK 1999 rund 30 bis 40 Millionen weniger als in den Jahren 1995 bis 1997 in Rechnung stellen musste. Der Bericht attestiert zudem den Departementen eine hohe Disziplin bezüglich des Rücktrittsalters. Er stellt fest, dass nur in Einzelfällen administrative Pensionierungen von Personen vor dem vollendeten 60. Altersjahr vorgenommen wurden (Bericht Seite 20).

Die im Bericht enthaltenen Hinweise zur Praxis bei den Bundesbahnen, der Post und Swisscom werden nur insoweit k...

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