Vorkommnisse in der Untergruppe Nachrichtendienst des Generalstabs ('Bellasi-Affäre') Bericht der Geschäftsprüfungsdelegation der eidgenössischen Räte vom 24. November 1999

Auszug


Vorkommnisse in der Untergruppe Nachrichtendienst des Generalstabs ('Bellasi-Affäre') Bericht der Geschäftsprüfungsdelegation der eidgenössischen Räte vom 24. November 1999

Vorkommnisse in der Untergruppe

Nachrichtendienst des Generalstabs

(«Bellasi-Affäre»)

Bericht der Geschäftsprüfungsdelegation der eidgenössischen Räte

vom 24. November 1999

Bericht

1 Einleitung

1.1 Ausgangslage und Chronologie der wichtigsten Ereignisse

- Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) lässt am 12. August 1999 in einer Pressemitteilung verlauten, dass das VBS ein mögliches Vermögensdelikt eines ehemaligen Beamten des Departementes aufgedeckt habe. Das VBS weist darauf hin, dass die Bundesanwaltschaft (BA) mit der strafrechtlichen Abklärung beauftragt und departementsintern eine administrative Untersuchung eingeleitet worden sei.

- Am 13. August 1999 veranstaltet das VBS eine Pressekonferenz unter Beteiligung der Bundesanwaltschaft. Nach diesen Informationen hat das Delikt ein ehemaliger Beamter des VBS begangen, den das Departement namentlich erwähnt: Es handelt sich um Dino Bellasi, der bis Mitte 1998 in der Untergruppe Nachrichtendienst des Generalstabs als Rechnungsführer tätig war. Er ist in der Nacht vom 12. zum 13. August 1999 auf dem Flughafen Zürich-Kloten festgenommen worden. Nach den bisherigen Informationen soll Dino Bellasi zwischen 1994 und 1999 rund 9 Millionen Franken veruntreut haben. Diese Geldsummen wurden via Vorschussmandate bei der Schweizerischen Nationalbank (SNB) für fiktive Seminare, Rapporte und Wiederholungskurse bezogen. Dino Bellasi wies offenbar jeweils die von ihm und seinen Vorgesetzten unterzeichneten Vorschussmandate am Schalter der SNB unter Verwendung seines Rechnungsführerausweises vor. Auch scheint er seine deliktische Tätigkeit noch sechs Monate, nachdem er bereits aus gesundheitlichen Gründen aus dem Bundesdienst ausgetreten war, ausgeübt zu haben. Die Affäre wurde von seinem Nachfolger auf Grund von Revisionsbemerkungen des Bundesamtes für Betriebe des Heeres (BABHE) aufgedeckt. Nach Auffassung des VBS könne eine Schädigung im Verteidigungsbereich ausgeschlossen werden, da Dino Bellasi im Rahmen seiner Tätigkeiten beim VBS keinen Zugang zu Militärgeheimnissen hatte.

- Am 15. August 1999 bestätigt der Sprecher des VBS einen Pressebericht, wonach Dino Bellasi keinen Zugang zu den nachrichtendienstlichen Ergebnissen der Untergruppe gehabt habe. Hingegen habe er als Rechnungsführer Zugang zu einer Reihe anderer geheimer Daten gehabt, so zu den vertrauli-chen Budgets der Untergruppe Nachrichtendienst sowie zu den Angaben über Anzahl, Namen und Tätigkeit der Angehörigen des Nachrichtendienstes. Ebenfalls möglich sei, dass Dino Bellasi Kenntnis darüber hatte, welche Nachrichtendienste mit der Schweiz verkehrten und wieviel Geld für die Beschaffung von Informationen ausgegeben wurde.

- Am 16. August 1999 teilt die Bundesanwaltschaft mit, dass gegen den ehemaligen Beamten des VBS ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sei. Der ehemalige Beamte wird verdächtigt, eines oder mehrere der folgenden Delikte begangen zu haben: ungetreue Amtsführung, Urkundenfälschung im Amt, Geldwäscherei, Hehlerei sowie Anstiftung zu Verbrechen oder Vergehen.

- Am 18. August 1999 setzt der Stellvertretende Generalsekretär des VBS die Geschäftsprüfungsdelegation - das Oberaufsichtsorgan des Nachrichtendienstes - über gewisse Einzelheiten der Affäre in Kenntnis.

- Am 22. August 1999 gibt der Vorsteher des VBS auf Grund eines Berichts in der Sonntagspresse eine Pressekonferenz. Dem Pressebericht zufolge soll die Bundesanwaltschaft auf ein von Dino Bellasi angelegtes privates Waffen- und Munitionslager gestossen sein. Das VBS und die Bundesanwaltschaft bestätigen die meisten dieser Informationen. Dino Bellasi habe gegenüber der Bundesanwaltschaft erklärt, diese Waffen seien für einen geheimen Nachrichtendienst bestimmt gewesen. Die BA teilt zudem mit, dass Dino Bellasi bei seinen Aussagen verschiedene Personen mit schwersten Anschuldigungen belastet habe. Der Chef der Untergruppe Nachrichtendienst des Generalstabs, Divisionär Peter Regli, der an der Pressekonferenz ebenfalls zugegen ist, wird konkreter: Er selbst sei von Dino Bellasi beschuldigt worden, den Aufbau dieses Dienstes in Auftrag gegeben zu haben. Herr Regli bestreitet dies vehement. Der Vorsteher des VBS erklärt, er habe dem Gesuch Divisionär Reglis um sofortige Beurlaubung entsprochen und die Leitung des Nachrichtendienstes Divisionär Martin von Orelli, dem Stellvertreter des Generalstabschefs, übertragen.

- Am 23. sowie am 25. August 1999 lässt Dino Bellasis Anwalt verlauten, dass sein Mandant im Auftrag seiner Vorgesetzten, insbesondere von Divisionär Regli, gehandelt habe. Dieser habe Herrn Bellasi zwischen März und Mai 1994 beauftragt, einen Schattennachrichtendienst aufzubauen. Dino Bellasi soll dabei den Auftrag erhalten haben, zur Finanzierung dieses Projektes Gelder aus einer fiktiven Truppenbuchhaltung abzuzweigen. Auch sollte er die hierfür notwendigen Räume und Waffen beschaffen. In diesem Zusammenhang werden Jean-Deni...

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