Übereinkommen von Tampere über die Bereitstellung von Telekommunikationsmitteln für Katastrophenschutz und Katastrophenhilfseinsätze
Amtliche Sammlung des Bundesrechts Nr. 34, 23. August 2011 › Einzig
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Übereinkommen von Tampere über die Bereitstellung von Telekommunikationsmitteln für Katastrophenschutz und Katastrophenhilfseinsätze
Übersetzung1
Übereinkommen von Tampere über die Bereitstellung von Telekommunikationsmitteln für Katastrophenschutz und Katastrophenhilfseinsätze Abgeschlossen in Tampere (Finnland) am 18. Juni 1998 Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am 24. April 2002 Für die Schweiz in Kraft getreten am 8. Januar 2005 Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens in der Erkenntnis, dass das Ausmass, die Komplexität, die Häufigkeit und die Auswirkungen von Katastrophen dramatisch zunehmen und besonders schwerwiegende Auswirkungen auf die Entwicklungsländer haben, in Erinnerung rufend, dass humanitäre Hilfsorganisationen flexible und zuverlässige Telekommunikationsmittel benötigen, um ihre lebenswichtigen Aufgaben zu erfüllen, ferner in Erinnerung rufend, dass Telekommunikationsmittel eine grundlegende Rolle bei der Gewährleistung der Sicherheit der Mitarbeiter von humanitären Hilfsorganisationen spielen, ferner in Erinnerung rufend, dass der Rundfunk eine entscheidende Rolle bei der Verbreitung von präzisen Informationen an die betroffene Bevölkerung spielt, in der Überzeugung, dass der gezielte und frühzeitige Einsatz von Telekommunikationsmitteln und die schnelle und effiziente Verbreitung von präzisen und wahrheitsgemässen Informationen unentbehrlich sind, um die Zahl von Todesopfern sowie menschliches Leid und Schäden an Gütern und Umwelt aufgrund von Katastrophen zu verringern, besorgt über die Auswirkungen von Katastrophen auf Telekommunikationseinrichtungen und die Verbreitung von Informationen, im Bewusstsein, dass die am wenigsten entwickelten, katastrophengefährdeten Länder besondere technische Unterstützung bei der Bereitstellung von Telekommunikationsmitteln für Katastrophenschutz und Katastrophenhilfseinsätze brauchen, in Bekräftigung des absoluten Vorrangs, der der Notfallkommunikation in mehr als fünfzig internationalen Rechtsinstrumenten, einschliesslich der Konstitution der Internationalen Fernmeldeunion (ITU), eingeräumt wird, in Anbetracht der Geschichte der internationalen Zusammenarbeit und Koordination von Katastrophenschutz und Katastrophenhilfe, einschliesslich der Tatsache, dass der frühzeitige Einsatz von Telekommunikationsmitteln zur Rettung von Leben beitragen kann, S...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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