Gefängnisreglement vom 12. Dezember 2006Inkrafttreten: 01.01.2007

Auszug


Gefängnisreglement vom 12. Dezember 2006Inkrafttreten: 01.01.2007

ASF 2007_022 Gefängnisreglement

vom 12. Dezember 2006

Inkrafttreten : 01.01.2007

Der Staatsrat des Kantons Freiburg

gestützt auf die Artikel 74–85, 91, 92 und 373–380 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs vom 21. Dezember 1937 (StGB), mit den Änderungen vom 13. Dezember 2002 und vom 24. März 2006; gestützt auf Artikel 126 des Gesetzes vom 22. November 1949 über die Gerichtsorganisation; gestützt auf die Artikel 117, 118 und 247 der Strafprozessordnung vom 14. November 1996 (StPO); gestützt auf Artikel 15 des Einführungsgesetzes vom 6. Oktober 2006 zum Strafgesetzbuch (EGStGB); auf Antrag der Sicherheits- und Justizdirektion,

beschliesst:

1. KAPITEL Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Anwendungsbereich 1 Dieses Reglement regelt: a) die Zweckbestimmung der Gefängnisse; b) den Betriebsablauf in den Gefängnissen; c) die Rechte und Pflichten der in den Gefängnissen inhaftierten Personen. 2 Es enthält zudem besondere Bestimmungen über das Personal des Amtes für Gefängnisse.

3 Die besonderen Bestimmungen, namentlich diejenigen des Strafgesetzbuchs, des Militärstrafrechts, der Strafprozessordnung, des Konkordates der lateinischen Schweiz vom 10. April 2006 über den strafrechtlichen Freiheitsentzug an Erwachsenen (das Konkordat), des Konkordats vom 24. März 2005 über den Vollzug der strafrechtlichen Einschliessung Jugendlicher aus den Westschweizer Kantonen sowie deren Ausführungsbestimmungen und des Reglements über den Vollzug der Haft im Bereich des Ausländerrechts, bleiben vorbehalten.

Zweckbestimmung a) Im Allgemeinen 1 Die Gefängnisse dienen dem Vollzug: a) der Untersuchungshaft (einschliesslich der Sicherheitshaft und der Auslieferungshaft); b) von unbedingten, kurzen Freiheitsstrafen; c) von Freiheitsstrafen in Form des tageweisen Vollzugs und der Halbgefangenschaft; d) von Freiheitsstrafen in Form des Arbeitsexternats oder in Form des Arbeitsund Wohnexternats; e) der Administrativhaft gemäss der Gesetzgebung über den Aufenthalt und die Niederlassung der Ausländer; f) der Einschliessung von Jugendlichen (Untersuchungsha...

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