Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Landwirtschaft.
Gesetzessammlung des Kanton Schwyz › Schwyz
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Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Landwirtschaft.
Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Landwirtschaft (LG-VV) 1 (Vom 26. Oktober 2004) Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Landwirtschaft vom 26. November 2003 (LG),2 beschliesst: I. Qualitätsförderung § 1 Regierungsrat Der Regierungsrat gewährt im Rahmen des jährlichen Voranschlags Beiträge an Qualitätssicherungsdienste (§ 5 LG). II. Innovationsförderung § 2 Regierungsrat Der Regierungsrat kann innovative Projekte im Sinne von § 6 LG mit Beiträgen unterstützen. § 3 Beitragsvoraussetzungen 1 Beiträge werden gewährt an: a) Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter mit Wohnsitz im Kanton Schwyz, die mindestens 0.75 Standardarbeitskräfte benötigen; b) Selbsthilfeorganisationen, welche die Steigerung der Wettbewerbsfähi...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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