Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Landwirtschaft.

Gesetzessammlung des Kanton Schwyz › Schwyz

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Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Landwirtschaft.

Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Landwirtschaft (LG-VV) 1

(Vom 26. Oktober 2004)

Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Landwirtschaft vom 26. November 2003 (LG),2 beschliesst:

I. Qualitätsförderung

§ 1

Regierungsrat Der Regierungsrat gewährt im Rahmen des jährlichen Voranschlags Beiträge an Qualitätssicherungsdienste (§ 5 LG).

II. Innovationsförderung

§ 2

Regierungsrat Der Regierungsrat kann innovative Projekte im Sinne von § 6 LG mit Beiträgen unterstützen.

§ 3

Beitragsvoraussetzungen 1 Beiträge werden gewährt an:

a) Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter mit Wohnsitz im Kanton Schwyz, die mindestens 0.75 Standardarbeitskräfte benötigen;

b) Selbsthilfeorganisationen, welche die Steigerung der Wettbewerbsfähi...

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