Vollzugsverordnung zur Verordnung über das Energiesparen bei Bauten und Anlagen.

Gesetzessammlung des Kanton Schwyz › Schwyz

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Vollzugsverordnung zur Verordnung über das Energiesparen bei Bauten und Anlagen.

Vollzugsverordnung zur Verordnung über das Energiesparen bei Bauten und Anlagen (VVzESpV) 1

(Vom 1. April 2003)

Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf § 1 Abs. 1 der Verordnung über das Energiesparen bei Bauten und Anlagen vom 15. Dezember 1993 (ESpV),2 beschliesst:

I. Organisation

§ 1

Baudepartement, Hochbauamt, Energiefachstelle 1 Das Baudepartement ist für Energiefragen zuständig.

2 Es unterhält im Hochbauamt eine Energiefachstelle, die Behörden und Private in Energiefragen informiert und ber...

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