Vollzugsverordnung zur Verordnung über das Energiesparen bei Bauten und Anlagen.
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Vollzugsverordnung zur Verordnung über das Energiesparen bei Bauten und Anlagen.
Vollzugsverordnung zur Verordnung über das Energiesparen bei Bauten und Anlagen (VVzESpV) 1(Vom 1. April 2003)Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf § 1 Abs. 1 der Verordnung über das Energiesparen bei Bauten und Anlagen vom 15. Dezember 1993 (ESpV),2 beschliesst:I. Organisation§ 1Baudepartement, Hochbauamt, Energiefachstelle 1 Das Baudepartement ist für Energiefragen zuständig.2 Es unterhält im Hochbauamt eine Energiefachstelle, die Behörden und Private in Energiefragen informiert und ber...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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