Kantonale Vollziehungsverordnung zur Bundesgesetzgebung über den Verkehr mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen.

Gesetzessammlung des Kanton Schwyz › Schwyz

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Auszug


Kantonale Vollziehungsverordnung zur Bundesgesetzgebung über den Verkehr mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen.

Kantonale Vollziehungsverordnung zur Bundesgesetzgebung über den Verkehr mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen 1

(Vom 20. April 1943)

Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf das Bundesgesetz vom 8. Dezember 1905 betreffend den Verkehr mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen und die Verordnung des Bundesrates vom 26. Mai 1936 über den Verkehr mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen, auf den Antrag des Regierungsrates, beschliesst:

I. Organisation

§ 1

1 Der Vollzug der Bundesgesetzgebung und der kant...

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