Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Volksrepublik Bangladesch über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Auszug


Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Volksrepublik Bangladesch über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Übersetzung1

Abkommen

zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Volksrepublik Bangladesch über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Abgeschlossen am 14. Oktober 2000

In Kraft getreten durch Notenaustausch am 3. September 2001

Präambel

Der Schweizerische Bundesrat und die Regierung der Volksrepublik Bangladesch,

vom Wunsche geleitet, die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten zum beiderseitigen Nutzen zu verstärken,

im Bestreben, günstige Bedingungen für Investitionen von Investoren der einen Vertragspartei auf dem Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei zu schaffen und zu erhalten,

in der Erkenntnis, dass Förderung und Schutz von auslän...

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