Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Volksrepublik Bangladesch über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen
Amtliche Sammlung des Bundesrechts Nr. 23, 17. Juni 2003 › Einzig › Abkommen
Angeknüpft als:Amtliche Sammlung des Bundesrechts Nr. 23, 17. Juni 2003 › Einzig › Abkommen
Angeknüpft als:Auszug
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Volksrepublik Bangladesch über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen
Übersetzung1
Abkommenzwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Volksrepublik Bangladesch über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von InvestitionenAbgeschlossen am 14. Oktober 2000 In Kraft getreten durch Notenaustausch am 3. September 2001PräambelDer Schweizerische Bundesrat und die Regierung der Volksrepublik Bangladesch,vom Wunsche geleitet, die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten zum beiderseitigen Nutzen zu verstärken,im Bestreben, günstige Bedingungen für Investitionen von Investoren der einen Vertragspartei auf dem Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei zu schaffen und zu erhalten,in der Erkenntnis, dass Förderung und Schutz von auslän...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links
ver las páginas en versión mobile | web
ver las páginas en versión mobile | web
© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.
vLex-Inhalte Schweiz
vLex durchsuchen
Für Berufstätige
Für Mitglieder