Abkommen zwischen dem Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Demokratischen Volksrepublik Algerien über den Personenverkehr




Extract


Abkommen zwischen dem Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Demokratischen Volksrepublik Algerien über den Personenverkehr

Übersetzung1

Abkommen

zwischen dem Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Demokratischen Volksrepublik Algerien über den Personenverkehr

Abgeschlossen am 3. Juni 2006 Von der Bundesversammlung genehmigt am 22. Juni 20072

In Kraft getreten durch Notenaustausch am 26. November 2007

Der Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft, und die Regierung der Demokratischen Volksrepublik Algerien nachstehend «Parteien» genannt,

im Wunsch, die Beziehungen zwischen den beiden Ländern auszubauen und zu stärken,

im Wunsch, die Bedingungen für den Verkehr von Personen mit unbefugtem Aufenthalt zwi...

See the full content of this document