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Abkommen zwischen dem Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Demokratischen Volksrepublik Algerien über den Personenverkehr
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Abkommen zwischen dem Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Demokratischen Volksrepublik Algerien über den Personenverkehr Abgeschlossen am 3. Juni 2006 Von der Bundesversammlung genehmigt am 22. Juni 20072In Kraft getreten durch Notenaustausch am 26. November 2007 Der Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft, und die Regierung der Demokratischen Volksrepublik Algerien nachstehend «Parteien» genannt, im Wunsch, die Beziehungen zwischen den beiden Ländern auszubauen und zu stärken, im Wunsch, die Bedingungen für den Verkehr von Personen mit unbefugtem Aufenthalt zwi...See the full content of this document
