Abkommen zwischen dem Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Demokratischen Volksrepublik Algerien über den Personenverkehr
Bundesblatt Nr. 39, 3. Oktober 2006 › Seccion Unica
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Abkommen zwischen dem Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Demokratischen Volksrepublik Algerien über den Personenverkehr
Übersetzung1
Abkommen zwischen dem Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Demokratischen Volksrepublik Algerien über den Personenverkehr Der Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft, und die Regierung der Demokratischen Volksrepublik Algerien nachstehend «Parteien» genannt, im Wunsch, die Beziehungen zwischen den beiden Ländern auszubauen und zu stärken, im Wunsch, die Bedingungen für den Verkehr von Personen mit unbefugtem Aufenthalt zwischen den beiden Ländern zu verbessern und dabei die Rechte und Garantien, welche in ihrer nationalen Gesetzgebung und den von den beide...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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