Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Demokratischen Volksrepublik Algerien über den grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr auf der Strasse

Auszug


Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Demokratischen Volksrepublik Algerien über den grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr auf der Strasse

Übersetzung1

Abkommen

zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Demokratischen Volksrepublik Algerien über den grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr auf der Strasse

Abgeschlossen am 23. Juni 2004 In Kraft getreten durch Notenaustausch am 30. Mai 2005

Der Schweizerische Bundesrat und die Regierung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, nachstehend die Vertragsparteien genannt, im Bestreben, die Personen- und Güterbeförderungen auf der Strasse zwischen den beiden Staaten und im Transit durch ihr Gebiet zu erleichtern, haben Folgendes vereinbart:

Titel I: Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Art. 1 ...

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