Botschaft zu den Volksinitiativen 'für eine bessere Rechtsstellung der Tiere (Tierinitiative)' und 'Tiere sind keine Sachen!'

Auszug


Botschaft zu den Volksinitiativen 'für eine bessere Rechtsstellung der Tiere (Tierinitiative)' und 'Tiere sind keine Sachen!'

01.028

Botschaft

zu den Volksinitiativen

«für eine bessere Rechtsstellung der Tiere (Tier-Initiative)» und «Tiere sind keine Sachen!»

vom 25. April 2001

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,

Wir unterbreiten Ihnen die Botschaft zu den Volksinitiativen «für eine bessere Rechtsstellung der Tiere (Tier-Initiative)» und «Tiere sind keine Sachen». Wir beantragen Ihnen, Volk und Ständen die beiden Volksinitiativen mit der Empfehlung auf Ablehnung zu unterbreiten. Die Entwürfe zu den entsprechenden Bundesbeschlüssen liegen bei.

Sofern Sie in der Folge der Behandlung der Parlamentarischen Initiative 99.467 «Die Tiere in der schweizerischen Rechtsordnung» (Marty Dick) den beiden Volksinitiativen einen indirekten Gegenentwurf auf der Ebene des Gesetzes gegenüberstellen, der dem Hauptanliegen der beiden Volksinitiativen Rechnung trägt, können wir dies unterstützen.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

25. April 2001 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

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Übersicht

Ende 1999 beschloss der Nationalrat, auf eine Gesetzesrevision nicht einzutreten, welche darauf abzielte, Tiere dem Grundsatz nach künftig nicht mehr als Sachen im Rechtssinn zu behandeln. Die Gesetzesrevision basierte auf zwei Parlamentarischen Initiativen: 92.437, «Tier keine Sache» (Loeb) und 93.459, «Wirbeltiere. Gesetzliche Bestimmungen» (Sandoz). In der Folge sind zwei Volksinitiativen zu Stande gekommen, welche das vom Nationalrat abgelehnte Anliegen auf Verfassungsebene aufgreifen: Am 17. August 2000 wurde die Volksinitiative «für eine bessere Rechtsstel-lung der Tiere (Tier-Initiative)», am 16. November 2000 die Volksinitiative «Tiere sind keine Sachen!» eingereicht. Mit dem gleichen Ziel befasst sich ausserdem die Parlamentarische Initiative 99.467 «Die Tiere in der schweizerischen Rechtsordnung» (Marty Dick), welcher der Ständerat Folge gegeben hat und die derzeit in der ständerätlichen Kommission für Rechtsfragen in Behandlung steht.

Beide Volksinitiativen legen auf der Ebene der Verfassung fest, dass Tiere keine Sa-chen im Rechtssinn sind, und beauftragen den Gesetzgeber, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Die Volksinitiative «Tiere sind keine Sachen!» beauftragt den Gesetzgeber überdies, dafür zu sorgen,...

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