Botschaft zur Volksinitiative '6 Wochen Ferien für alle'

Auszug


Botschaft zur Volksinitiative '6 Wochen Ferien für alle'

10.057

Botschaft

zur Volksinitiative «6 Wochen Ferien für alle»

vom 18. Juni 2010

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin

Sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit dieser Botschaft beantragen wir Ihnen, die Volksinitiative «6 Wochen Ferien für alle» Volk und Ständen ohne Gegenentwurf und mit der Empfehlung zu unterbreiten, die Initiative abzulehnen.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

18. Juni 2010 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

Übersicht

Die Eidgenössische Volksinitiative «6 Wochen Ferien für alle» verlangt, die Bundesverfassung (BV) dahingehend zu ändern, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlte Ferien von jährlich mindestens sechs Wochen haben. Die Anpassung ans neue Recht erfolgt dabei in Etappen.

Die Initiative ist am 26. Juni 2009 mit 107 639 gültigen Unterschriften eingereicht worden.

Die geltende Ferienregelung geht zurück auf eine 1984 erfolgte Revision des Obligationenrechts (OR). Damals wurde der gesetzliche Ferienanspruch, der je nach Kanton zwei oder drei Wochen dauerte, auf vier Wochen verlängert; Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zum vollendeten 20. Altersjahr und Lehrlingen gewährt das Gesetz seither eine fünfte Ferienwoche (Art. 329a und 345a Abs. 3 OR).

In den Augen des Bundesrates hat sich diese Ferienregelung bewährt. Sie belässt den Vertragsparteien und den Sozialpartnern den nötigen Spielraum, sich für eine grosszügigere Ferienregelung zu entscheiden (Art. 362 OR), Produktivitätsfortschritte aber auch in anderer Form an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zurückzugeben. In Frage kommen dafür ein höherer Lohn, kürzere Arbeitszeiten oder sonstige attraktive Arbeitsbedingungen.

Für die Initiantinnen und Initianten bedeuten mehr Ferien mehr Erholung und damit auch Fortschritte beim Gesundheitsschutz. Dies gilt aber nur dann, wenn der Arbeitgeber gewillt und wirtschaftlich in der Lage ist, zusätzliches Personal einzustellen. Die blosse Verlängerung des Ferienanspruchs bietet dafür keine Gewähr. Zu befürchten ist im Gegenteil, dass mit einem Zwang zu sechs Wochen Ferien die physische und psychische Belastung am Arbeitsplatz weiter zunimmt.

Mit der heutigen Ferienregelung erfüllt die Schweiz alle völkerrechtlich eingegangenen Verpflichtungen. Ein Rechtsvergleich zeigt auch, dass - anders als vor

30 Jahren - kein Nachhol...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Schweiz

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen