Botschaft zur Volksinitiative «für eine kürzere Arbeitszeit»

Auszug


Botschaft zur Volksinitiative «für eine kürzere Arbeitszeit»

00.056

Botschaft

zur Volksinitiative «für eine kürzere Arbeitszeit»

vom 28. Juni 2000

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren,

wir unterbreiten Ihnen die Botschaft über die Volksinitiative «für eine kürzere Arbeitszeit» und beantragen Ihnen, diese Volk und Ständen mit der Empfehlung auf Ablehnung und ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung vorzulegen.

Der Entwurf zum Bundesbeschluss liegt bei.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

28. Juni 2000 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Adolf Ogi

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

11017

Übersicht

Die Volksinitiative «für eine kürzere Arbeitszeit» wurde am 5. November 1999 mit 108 296 gültigen Unterschriften in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs bei der Bundeskanzlei eingereicht. Die Initiative sieht die schrittweise Einführung einer maximalen Jahresarbeitszeit von 1872 Stunden für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vor. Dies entspricht einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 36 Stunden. Die Arbeitszeit soll nach Annahme der Initiative jedes Jahr um 52 Stunden reduziert werden, bis das Ziel erreicht ist. Teilzeitpensen sollen von der Arbeitszeitverkürzung ebenfalls profitieren. Bis zum eineinhalbfachen Durchschnittslohn (heute rund Fr. 7600.-) soll die Arbeitszeitverkürzung keine Lohnkürzungen zur Folge haben. Daneben sind begleitende Massnahmen vorgesehen, wie eine höchstzulässige Überzeit (100 Stunden pro Jahr), eine absolute wöchentliche Höchstarbeitszeit (48 Stunden), ein generelles Diskriminierungsverbot von Teilzeitarbeitnehmenden sowie eine finanzielle Unterstützung von Betrieben durch den Bund, wenn sie die Arbeitszeit rascher reduzieren.

Die heutige gesetzliche Regelung wie auch die aktuellen effektiven Arbeitszeiten liegen erheblich über der von der Initiative verlangten Arbeitszeit von durchschnittlich

36 Stunden pro Woche. So sieht das Arbeitsgesetz, das für die grosse Mehrheit der Arbeitnehmenden gilt, eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 45 bzw. 50 Stunden vor. Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt heute in der Schweiz rund 42 Stunden.

Wie bei den früheren (erfolglosen) Volksinitiativen, die ebenfalls eine Herabsetzung der Arbeitszeit zum Ziel hatten, ist der Bundesrat auch heute der Auffassung, dass die Arbeitszeitverkürzung in erster Linie Sache der Sozialpartner ist. Eine Herabsetzung der Arbeitszeit auf Verfassungsstufe, mit der damit verbundenen starren Regelung der Arbeitszeit für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, kann den unterschiedlichen Bedürfnissen der verschiedenen Branchen und Betriebe nicht gerecht werden. Die von der Initiative verlangte massive Arbeitszeitverkürzung mit Lohngarantie für kleine und mittlere Einkommen hätte negative Auswirkungen auf unsere Wirtschaft: Es wäre insbesondere mit einer Erhöhung der Lohnkosten und einer Erhöhung des Preisniveaus zu rechnen; am meisten Probleme hätten hauptsächlich kleinere Betriebe sowie Branchen mit hohen Arbeitszeiten wie die Land-wirtschaft. Da die Zahl der Stellensuchenden und der Arbeitslosen seit Lancierung der Initiative (Frühjahr 1998) markant zurückgegangen ist, ist das ursprüngliche Hauptziel der Initianten - die Beseitigung der Erwerbslosigkeit - derzeit von geringerer Bedeutung. Dass die Initiative die Erwerbslosigkeit wesentlich reduzieren oder gar beseitigen würde, ist ohnehin unwahrscheinlich. Es ist zwar möglich, dass mit einer allgemeinen Arbeitszeitreduktion in einigen Branchen die Zahl der Stellensuchenden zurückgeht; in anderen Branchen wird sie aber eher offene Stellen schaffen, welche schwer zu besetzen wären; verschärfen würde sich der Mangel an hoch qualifizierten Fachleuten. Auf der anderen Seite dürfte aber die Arbeitszeitreduktion zu einem bedeutenden Teil durch Mehrarbeit der einzelnen Arbeitnehmenden oder durch Rationalisierungen aufgefangen werden. Des Weiteren hätte die Initiative mit grosser Wahrscheinlichkeit auch unliebsame Nebeneffekte zur Folge wie

die Zunahme von Schwarzarbeit. Schliesslich müssten Bund, Kantone und Gemeinden mit personellen und finanziellen Mehraufwendungen rechnen.

Der Bundesrat beantragt aus diesen Gründen den eidgenössischen Räten, die Initiative «für eine kürzere Arbeitszeit» Volk und Ständen ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.

Botschaft

1 Formelles

1.1 Wortlaut

Am 5. November 1999 wurde vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) die eidgenössische Volksinitiative «für eine kürzere Arbeitszeit» eingereicht. Die Initiative ist in die Form des ausgearbeiteten Entwurfs gekleidet und lautet:

I

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 34a (neu)

1 Die maximale Jahresarbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beträgt 1872 Stunden. Davon abgezogen werden die gesetz...

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