Botschaft zur Volksinitative 'für Mutter und Kind - für den Schutz des ungeborenen Kindes und für die Hilfe an seine Mutter in Not'

Auszug


Botschaft zur Volksinitative 'für Mutter und Kind - für den Schutz des ungeborenen Kindes und für die Hilfe an seine Mutter in Not'

00.089 Botschaft

zur Volksinitiative «für Mutter und Kind - für den Schutz

des ungeborenen Kindes und für die Hilfe an seine Mutter in Not» (Initiative «für Mutter und Kind»)

vom 15. November 2000

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren,

wir unterbreiten Ihnen die Botschaft über die Volksinitiative «für Mutter und Kind - für den Schutz des ungeborenen Kindes und für die Hilfe an seine Mutter in Not» (Initiative «für Mutter und Kind») und beantragen Ihnen, diese Volk und Ständen mit der Empfehlung auf Ablehnung und ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung vorzulegen.

Der Entwurf zum Bundesbeschluss liegt bei.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

15. November 2000 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Adolf Ogi

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

11166

Übersicht

Die Volksinitiative «für Mutter und Kind» wurde am 19. November 1999 mit 105 001 gültigen Unterschriften in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs bei der Bundeskanzlei eingereicht. Die Initiative verlangt, die Bundesverfassung sei durch eine Bestimmung zu ergänzen, die das Leben des ungeborenen Kindes schützt und Richtlinien aufstellt über die erforderliche Hilfe an seine Mutter in Not.

Nach der Volksinitiative wäre es nicht mehr möglich, eine Schwangerschaft abzubrechen, es sei denn, die Fortsetzung dieser Schwangerschaft bringe die Mutter in eine akute, nicht anders abwendbare, körperlich begründete Lebensgefahr. Eine solche Regelung, welche allein auf eine enge Auslegung des Gesundheitsbegriffs abstellt, würde jedoch gegenüber dem geltenden Recht einen Rückschritt bedeuten. Ausserdem trägt sie den in den letzten dreissig Jahren eingetretenen Veränderungen der gesellschaftlichen Verhältnisse und Werte namentlich hinsichtlich der Stellung der Frau keine Rechnung. Die Volksinitiative verlangt sogar von der Frau, die wegen einer Vergewaltigung schwanger wird, dass sie ihre Schwangerschaft zu Ende bringt, bietet ihr allerdings die Möglichkeit an, in die Adoption ihres Kindes einzuwilligen. In der Praxis gilt eine solche Situation seit langem als Indikation für einen Abbruch de...

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