Visaerteilung durch die Auslandvertretungen der Schweiz. Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates
Bundesblatt Nr. 34, 21. August 2007 › Seccion Unica
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Visaerteilung durch die Auslandvertretungen der Schweiz. Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates
Visaerteilung durch die Auslandvertretungen der Schweiz Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 17. April 2007 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 6029 1 Auftrag und Vorgehensweise der GPK-N 6030 2 Konsularische Aufgaben: Allgemeine Bemerkungen 6031 2.1 Entwicklung der Aufgaben und der Ressourcen 6031 2.2 Diplomatische Karriere und konsularische Aufgaben 6034 3 Visaerteilung: Allgemeines 6035 3.1 Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten 6035 3.2 Art des Visums und Ausstellungsbedingungen 6036 4 Visaerteilung durch die Auslandvertretungen der Schweiz 6037 4.1 Verfahren, Organisation und Zuständigkeiten 6037 4.2 Missbrauchsrisiko und Kontrollen 6039 4.2.1 Korruption und gesetzeswidrige Handlungen 6040 4.2.2 Dokumentenmissbrauch und andere betrügerische Machenschaften 6042 4.3 Aufsicht des EJPD und des EDA 6044 5 Folgen des Beitritts der Schweiz zum Schengener Abkommen 6045 6 Schlussfolgerungen der GPK-N 6046 6.1 Erwartungen der GPK-N gegenüber den zentralen Diensten des EJPD und des EDA 6049 6.2 Profil und Ausbildung des konsularischen Personals im Visabereich 6050 6.3 Analyse des Personalbedarfs im konsularischen Bereich 6051 6.4 Zusammenarbeit mit anderen europäischen Staaten 6052 6.5 Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden 6053 6.6 Zusammenarbeit mit Intermediären 6054 7 Empfehlungen und weiteres Vorgehen 6055 Abkürzungsverzeichnis AFIS Automated Fingerprint Identification (Übers. Automatisiertes Fingerabdruckidentifizierungssystem) ANAG Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer vom 26.3.1931 (SR 142.20) Art. Artikel BA Bundesanwaltschaft BBl Bundesblatt BFM Bundesamt für Migration DRA Direktion für Ressourcen und Aussennetz EDA Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EFD Eidgenössisches Finanzdepartement EJPD Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EU Europäische Union EVA Elektronische Visumsausstellung f. folgende Fedpol Bundesamt für Polizei GebV-ANAG Verordnung über die Gebühren zum Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer vom 20.5.1987 (SR 142.241) GPK-N Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates RIPOL Automatisiertes Fahndungssystem SR Systematische Rechtssammlung Übers. Übersetzung USA United States of America (Vereinigte Staaten von Amerika) usw. und so weiter VBS Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VEA Verordnung über Einreise und Anmeldung von Ausländerinnen und Ausländern vom 14.1.1988 (SR 142.211) VIS Visum Information System z.B. zum Beispiel Ziff. Ziffer Bericht 1 Auftrag und Vorgehensweise der GPK-N Am 18. März 2005 gab das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) in einer Medienmitteilung die Eröffnung einer Untersuchung wegen Verdachs auf missbräuchliche Visaerteilung in der Schweizer Botschaft in Lima bekannt. Kurz darauf informierte die Bundesanwaltschaft (BA) über die Existenz vier weiterer offener Untersuchungsfälle in den Vertretungen von Moskau1, Belgrad, Oman und Nigeria. Im Anschluss an diese Mitteilungen beschloss die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N), sich über die Hintergründe dieser «Affären» zu informieren und die Wirksamkeit der vom EDA beschlossenen Massnahmen zu evaluieren, aber auch das Verfahren bei der Erteilung der Visa und deren Kontrolle allgemein zu überprüfen. Es ging darum, festzustellen, inwiefern diese Missbräuche bei der Visaerteilung einen Hinweis auf Schwächen allgemeiner Natur bei der Visaertei-lung durch die schweizerischen Auslandvertretungen darstellten. Die GPK-N setzte ihre Arbeiten intensiv fort, nachdem im Frühjahr 2006 ein Visahandel in der Schweizer Botschaft von Islamabad aufgeflogen war. Die Kommission hat sich auch über den Fall zweier indonesischer Staatsbürger informiert, die ihre Visa über ein Reisebüro in Jakarta erlangt hatten. Im Verlauf ihrer Ermittlungen hat die Kommission vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und vom EDA die Erstellung detaillierter Berichte verlangt und zahlreiche Befragungen durchgeführt (siehe Liste der angehörten Personen in Anhang 1). Sie hat insbesondere die Vorsteherin des EDA zweimal zu den Visaerteilungsverfahren und den von ihrem Departement getroffenen Mass-nahmen befragt. Die GPK-N hat sich auch beim Inspektorat des EDA und bei der Direktion für Ressourcen und Aussennetz (DRA) lange mit den wichtigsten Kadermitgliedern unterhalten. Bei ihrem jüngsten Besuch hat die Kommission die Erstellung eines vergleichenden Berichts über die Visaerteilungssysteme in neun europäischen L...
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