Verordnung des EDI über die Erprobung eines besonderen Ausbildungs- und Prüfungsmodells für das dritte und das vierte Studienjahr am Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der medizinischen Fakultät der Universität Zürich

Auszug


Verordnung des EDI über die Erprobung eines besonderen Ausbildungs- und Prüfungsmodells für das dritte und das vierte Studienjahr am Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der medizinischen Fakultät der Universität Zürich

Verordnung des EDI

über die Erprobung eines besonderen Ausbildungs- und Prüfungsmodells für das dritte und das vierte Studienjahr am Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der medizinischen Fakultät der Universität Zürich

vom 6. Oktober 2006

Das Eidgenössische Departement des Innern, gestützt auf Artikel 46a der Allgemeinen Medizinalprüfungsverordnung vom 19. November 19801 (AMV), verordnet:

1. Abschnitt: Gegenstand und Geltungsbereich

Art. 1

1 Diese Verordnung legt das Modell fest, nach dem Ausbildung und Prüfungen für das dri...

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