Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Abkommens über Soziale Sicherheit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Australien

Amtliche Sammlung des Bundesrechts Nr. 3, 20. Januar 2009Einzig › Verwaltungsvereinbarung

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Auszug


Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Abkommens über Soziale Sicherheit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Australien

Übersetzung1

Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Abkommens über Soziale Sicherheit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Australien

Abgeschlossen am 7. Dezember 2007 In Kraft getreten am 1. Januar 2008

In Anwendung von Artikel 21 des Abkommens über Soziale Sicherheit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Australien2, nachstehend als «Abkommen» bezeichnet, haben die zuständigen Behörden Folgendes vereinbart:

Teil I Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Definitionen

1. In dieser Vereinbarung bedeutet der Ausdruck:

«Vereinbarung» diese Verwalt...

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