Botschaft zur Änderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (Datenschutz bei der Nutzung der elektronischen Infrastruktur)
Bundesblatt Nr. 50, 15. Dezember 2009 › Seccion Unica
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Botschaft zur Änderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (Datenschutz bei der Nutzung der elektronischen Infrastruktur)
09.089 Botschaft zur Änderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (Datenschutz bei der Nutzung der elektronischen Infrastruktur) vom 27. November 2009 Sehr geehrte Frau NationalratspräsidentinSehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen, mit dem Antrag auf Zustimmung, den Entwurf zur Änderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) mit Vorschriften zur Datenbearbeitung bei der Nutzung der elektronischen Infrastruktur. Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung. 27. November 2009 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Hans-Rudolf MerzDie Bundeskanzlerin: Corina Casanova Übersicht Mit dieser Vorlage beantragt der Bundesrat dem Parlament, im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) und in den Gesetzen über die eidgenössischen richterlichen Behörden die nötigen formell-gesetzlichen Grundlagen für die Bearbeitung von Personendaten zu schaffen, die bei der Benutzung der Infra-struktur der Verwaltung anfallen. In der heutigen Arbeitswelt sind zahlreiche elektronische Hilfsmittel nicht mehr wegzudenken. Dies gilt auch für die Verwaltung: Die Bundesorgane stellen nicht nur Telefon und Computer zur Verfügung, sondern setzen auch zahlreiche weitere Instrumente ein. Die Benützung dieser elektronischen Infrastruktur hinterlässt zwangsläufig Spuren, die Rückschlüsse auf die Benutzerinnen und Benutzer zulassen. Verschiedene Gesetze erlauben unter bestimmten Voraussetzungen die Aufzeichnung und Auswertung von Daten, die im Zusammenhang mit der Nutzung der elektronischen Infrastruktur entstehen, z.B. im Rahmen eines Strafverfahrens. Nicht geregelt ist jedoch der Umgang der Bundesverwaltung mit Inhalts- und mit sogenannten Randdaten im R...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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