Vereinbarung zwischen dem Kanton Schwyz und den Schweizerischen Bundesbahnen zum Vertag über die Ausnützung der Wasserkräfte der Sihl beim Etzel (kantonaler Zusatzvertrag)

Gesetzessammlung des Kanton Schwyz › Schwyz

Angeknüpft als:

Auszug


Vereinbarung zwischen dem Kanton Schwyz und den Schweizerischen Bundesbahnen zum Vertag über die Ausnützung der Wasserkräfte der Sihl beim Etzel (kantonaler Zusatzvertrag)

Vereinbarung zwischen dem Kanton Schwyz, vertreten durch den Regierungsrat, und den Schweizerischen Bundesbahnen, vertreten durch ihre Generaldirektion in Bern, zum Vertrag über die Ausnützung der Wasserkräfte der SihI beim Etzel

(Etzelwerkkonzession) 1

Zwischen dem Kanton Schwyz (im folgenden «Kanton» genannt) und den Schweizerischen Bundesbahnen (im folgenden «Bundesbahnen» genannt) ist zum Konzessionsvertrag betreffend das Etzelwerk (im folgenden «Konzession»

genannt) nachstehende Vereinbarung getroffen worden. Diese Vereinbarung wird

«kantonaler Zusatzvertrag» genannt.

Art. 1

Höherstau Die Bundesbahnen erklären, dass sie einen Höherstau des Sihlsees über die in Art. 1 der Konzession vorgesehene Kote 892.60 (alter Horizont, R.P.N. 376.86)

ohne ausdrückliche Zustimmung des Kantons weder direkt noch indirekt jemals veranlassen oder begehren werden.

Art. 2

Staukoten Der Stausee darf nicht unter Kote 880 abgesenkt werden. Wenn die Bundesbahnen auf die in Art. 1 der Konzession vorgesehene Kote 892.60 stauen, ...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Schweiz

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen