Bericht des Bundesrates zu den Auswirkungen verschiedener europapolitischer Instrumente auf den Föderalismus in der Schweiz (in Erfüllung des Postulates Pfisterer [01.3160] «Föderalismusbericht. Erhaltung des Föderalismus bei den verschiedenen europapolitischen Optionen»)

Auszug


Bericht des Bundesrates zu den Auswirkungen verschiedener europapolitischer Instrumente auf den Föderalismus in der Schweiz (in Erfüllung des Postulates Pfisterer [01.3160] «Föderalismusbericht. Erhaltung des Föderalismus bei den verschiedenen europapolitischen Optionen»)

Bericht des Bundesrates

zu den Auswirkungen verschiedener europapolitischer Instrumente auf den Föderalismus in der Schweiz

(in Erfüllung des Postulates Pfisterer [01.3160] «Föderalismusbericht. Erhaltung des Föderalismus bei den verschiedenen europapolitischen Optionen»)

vom 15. Juni 2007

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin

Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir unterbreiten Ihnen den vom Postulat 01.3160 Pfisterer gewünschten Föderalismusbericht mit dem Antrag, davon Kenntnis zu nehmen.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

15. Juni 2007 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Übersicht

Der Föderalismus stellt bei der Zusammenarbeit der Schweiz mit der EU eine Herausforderung, jedoch kein Hindernis dar. Der Gebrauch und die Weiterentwicklung der Instrumente im Verhältnis Schweiz - Europäische Union erfordern Anpassungen, damit das föderalistische Gleichgewicht - eine ausgewogene und subsidiaritätsgerechte Verteilung der Aufgaben und der Mitwirkungsrechte auf Bund, Kantone und Gemeinden - erhalten bleiben kann. Änderungen an den föderalistischen Mitwirkungsrechten sollen nicht vorauslaufend vorgenommen werden, sondern dann, wenn sie nötig und sinnvoll sind (schrittweise Reformen). Ein schrittweises Vorgehen erlaubt, Erfahrungen insbesondere mit der Anwendung, Umsetzung und Weiterentwicklung der Bilateralen Abkommen I und II zu sammeln und diese bei der Gestaltung weiterer Reformschritte zu berücksichtigen. Auch erfordern Neuentwicklungen innerhalb der EU, wie z.B. das ungewisse Schicksal des Verfassungsvertrags oder die auf Anfang 2007 erfolgte Erweiterung auf 27 Mitgliedstaaten, je nachdem wieder eine Neubeurteilung der Situation und des Reformbedarfs, bzw. eröffnen sich auch Chancen für eine Vertiefung des Föderalismus. Die bereits heute bestehenden, insbesondere im Mitwirkungsgesetz verankerten Partizipationsstrukturen erscheinen bei allen denkbaren europapolitischen Optionen nicht a priori ungeeignet - im Gegenteil. Die tatkräftige Wahrnehmung der Interessen der Schweiz gegenüber der EU setzt, unabhängig vom verfolgten europapolitischen Weg, eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen voraus. Nur so können die Stellungnahmerechte sowie der unabdingbare wechselseitige Informationsfluss sichergestellt und gleichzeitig eine einheitliche schweizerische Position gewahrt werden. Die Kantone haben im Sinne des «gouverner c'est prévoir» bereits wertvolle Überlegungen zum Anpassungsbedarf im Hinblick auf die möglichen Instrumente für die Regelung der Beziehungen mit der EU eingebracht. Der vorliegende Bericht baut auf diesen Grundlagen sowie auf dem Europabericht 2006 des Bundesrates auf. Ein föderalistischer Anpassungsbedarf für die Schweiz kann sich vor diesem Hintergrund namentlich in den folgenden Bereichen ergeben:

- Aufgabenverteilung Bund-Kantone-Gemeinden und Mitwirkung der Kan-tone: Die bereits bestehenden verschiedenen Zusammenarbeitsformen zwischen der Schweiz und der EU betreffen auch Kompetenzbereiche der Kan-tone (insbesondere Bildung und Kultur, Gesundheitswesen, Infrastruktur, Justiz, öffentliches Beschaffungswesen und Baurecht, polizeiliche Zusammenarbeit, Rechtshilfe und Berufsdiplome). Die Intensivierung der Zusammenarbeit Schweiz - EU wird die Rechtsetzungskompetenzen der Kantone auch stärker tangieren. Hierbei gilt es, die frühzeitige Mitwirkung der Kan-tone an den Entscheidungsprozessen, insbesondere in denjenigen der sogenannten Gemischten Ausschüsse, sicherzustellen. Dem Subsidiaritätsprinzip ist das nötige Gewicht zu geben, der kooperative Föderalismus ist weiter zu stärken und die vorhandenen Strukturen sind besser zu nutzen und auszubauen. Allenfalls könnten Verfahrensabläufe in einer Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen festgehalten werden, wie dies bereits jetzt für den Bereich der Schengen-Dublin-Assoziierung erfolgt. Auch auf

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die Erfahrungen in anderen europäischen Bundesstaaten kann Rückgriff genommen werden.

- Umsetzung der internationalen Verträge durch die Kantone: Die Kantone sind gehalten, in ihren Kompetenzbereichen die für die Schweiz in Kraft getretenen internationalen Verträge umzusetzen, dies je länger je mehr innerhalb der vorgegebenen, eher kurzen Fristen und so einheitlich wie nötig. Dies stellt grosse Anforderungen an die Kenntnisse der Kantone über EU-Recht, an deren administrative Kapazitäten und an deren Koordinationsfähigkeiten bzw. an diejenigen interkantonaler Organe (kantonale Direktorenkonferenzen und Konferenz der Kantonsregierungen). Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Regelung des unverzüglichen und gegenseitigen Informationsflusses zwischen den Kantonen wie auch zwischen Bund und Kantonen. Hier könnte der Bund auf bereits v...

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