Botschaft zu Änderungen der Schweizer WTO-Verpflichtungsliste LIX im Bereich pharmazeutischer Stoffe

Auszug


Botschaft zu Änderungen der Schweizer WTO-Verpflichtungsliste LIX im Bereich pharmazeutischer Stoffe

11.4 Beilage 11.4

Teil IV: Beilage nach Artikel 13 Absätze 1 und 2 Zolltarifgesetz (zur Genehmigung)

11.4 Botschaft

zu Änderungen der Schweizer WTO-Verpflichtungsliste LIX im Bereich pharmazeutischer Stoffe

vom 16. Januar 2008

11.4.1 Allgemeiner Teil

11.4.1.1 Einführung

Die WTO-Verpflichtungsliste LIX-Schweiz-Liechtenstein (in der Folge: Liste LIX) ist dem Protokoll von Marrakesch (SR 0.632.20, Anhang 1A.2) zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen von 1994 (GATT 94, SR 0.632.29, Anhang 1A.1) beigefügt1. Sie bildet einen integralen Bestandteil der von der Schweiz im Rahmen...

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